Dieser REWE-Gutschein führt in eine Abofalle
Autor: Tom Wannenmacher
Im Moment gibt es abermals eine Welle von einen angeblichen Gutschein der Firma REWE!
Dieser stammte jedoch nicht direkt von genannten Unternehmen und wieder einmal werden WhatsApp- und Facebook-Nutzer unter Vorgabe falscher Tatsachen in die Falle gelockt. Auch wenn via WhatsApp und Facebook bekannt gegeben wird, dass Einkaufsgutscheine in der Höhe von 250 EUR verschenkt werden, so stimmt das nicht.
Im Gegenteil, denn am Ende tappt der Nutzer in eine fiese Abofalle!
Es handelt sich im Moment um folgende Beiträge, die via Facebook und Whatsapp versendet werden. Das fatale dar ist, dass viele Nutzer im Moment in die Falle tappen, denn die Beiträge selbst werden von Freunden versendet und wer vertraut nicht einem Freund!
Detailanalyse
Folgt man dem Statusbeitrag auf Facebook oder der Nachricht auf Whatsapp, dann öffnet sich folgende Webseite:
Der Nutzer muss nun einige Fragen beantworten bis er dann am Ende diese Botschaft an 10 seiner WhatsApp-Kontakte weiterleiten – bzw. den Beitrag auf Facebook teilen muss.
Hat der Nutzer dies erledigt, kann dieser nun sich seinen “Gutschein abholen”
Abofalle abgewehrt!
Wie enorm wichtig eine sogenannte Drittanbietersperre ist, kann man an diesem Beispiel erkennen, denn die Abofalle wurde bei unserem Test abgewehrt. Wir selbst haben eine Drittanbietersperre eingerichtet und der Bezahlvorgang, welcher automatisch passiert wäre, konnte von dem Betreiber zum Glück nicht vorgenommen werden. Dies kann man an der Meldung: “Temporärer Fehler an der Rechnungsstelle” erkennen. Hätte man hier keine Drittanbietersperre eingerichtet und hätte man auf einen der Icons getippt, dann würde man zugleich auch das Rücktrittsrecht verzichten. Fieser geht es wohl kaum!
Schaden an allen Fronten
Neben den Nutzern, welche hier nur in die Abofalle gelockt werden, erleidet natürlich auch REWE einen Imageschaden.Vorsicht also vor angeblichen Gutscheinen die immer wieder via WhatsApp und Facebook versendet werden. Auch dann, wenn ein Freund dich darauf hinweist.
Hinweis zur Drittanbietersperre!
Ein falscher Klick – ein ungewollter Klick, und schon hat man sich ein Abo eingefangen, welches über die Mobilfunkrechnung abgerechnet wird.
Effektiver Schutz: Drittanbietersperre
Man kann diesem Spuk jedoch ein schnelles Ende bereiten: den eigenen Mobilfunkanbieter kurz mitteilen, dass auf der eigenen Nummer eine Drittanbietersperre eingerichtet werden soll. Eine Drittanbietersperre verhindert, dass Dienste von fremden Dienstleistern (unter denen auch die Abodienste fallen) via WAP-Billing von der Mobilfunkrechnung abgebucht werden können. Die Einrichtung der Sperre ist dabei kostenlos und erfolgt auf Wunsch des Kunden. Man muss sich also melden, wenn man die Sperre aktiviert haben will. Eine Drittanbietersperre ist auch keine Sperre aus reiner Nettigkeit der Mobilfunkanbieter, sondern eine gesetzlich verankerte Option.
Dieses gesetzlich niedergeschriebene Sperre (Beispiel Deutschland) findet man im Telekommunikationsgesetz unter § 45d
Netzzugang, Absatz 3:
(3) Der Teilnehmer kann von dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste und von dem Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Mobilfunknetz verlangen, dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.
Daher MUSS jeder Anbieter dieser Bitte folge leisten. Wer einen bestehenden Vertrag hat, sollte sich danach erkundigen, wer einen neuen abschließt, am Besten direkt die Sperre einrichten lassen.
So kannst Du eine Sperre einrichten lassen
Der einfachste Weg ist: direkt in ein entsprechendes Vertragsgeschäft gehen und einen Servicemitarbeiter die Sperre einrichten lassen. Wer jedoch nicht diese Möglichkeit hat, bekommt auf der Seite Computerbetrug.de eine sehr übersichtliche und verständliche Anleitung angezeigt:
Drittanbietersperre bei der Telekom/T-Mobile:
Je nachdem, was sie nutzen möchten, stehen Telekom-Kunden verschiedene Sperrmöglichkeiten zur Verfügung. Sie können eine, zwei oder auch alle Kategorien sperren lassen:
1. Sperre von Business-Diensten: Börsenkurse, Nachrichten aller Art, Wetter, Sport, Ticketing Programme und vieles mehr.
2. Sperre von Consumer-Diensten: Spiele, Chats etc.
3. Sperre von 16+ bzw. Adult-Inhalten: beispielsweise erotische Angebote aller Art.
Wenn sie eine solche Sperre wünschen, rufen Telekom-Kunden von Ihrem Handy aus unter der Kurzwahl 2202 an. Dort können sie die Sperre auch jederzeit wieder herausnehmen lassen.Drittanbietersperre bei Vodafone:
Vodafone-Kunden finden eine Übersicht Ihrer Einzelkäufe oder Abos auf der Webseite www.vodafone.de in MeinVodafone > MeinMobilfunk > Abos & Käufe > Mobiles Bezahlen > Transaktionen. Die Drittanbietersperrung ist per Fax (Vordruck hier) oder per Anruf bei der Hotline möglich.
Drittanbietersperre bei E-Plus
Bei E-Plus kann man die Drittanbietersperre online selbst einrichten. Melden Sie sich einfach bei „Mein Konto“ an und stellen Sie die gewünschte Sperre ein.
Drittanbietersperre bei O2
Bei O2 können kostenpflichtige Premiumdienste per Handy oder Smartphone komplett oder teilweise gesperrt werden. Dieser Service ist kostenlos und je nach Bedarf in drei Sperrprofilen zubuchbar. Bei der „Komplettsperre aller Drittanbieter“ sind alle Drittanbieterdienste und alle O2 Dienste gesperrt. Bei der „Drittanbietersperre exkl. O2 Dienste“ werden alle Drittanbieterdienste gesperrt, O2 Dienste bleiben aber weiterhin verfügbar. Bei der „Drittanbietersperre exkl. O2 Dienste und exkl. mpass3″ bleiben O2-Dienste und Dienste von Drittanbietern der Kategorie „digitale und virtuelle Güter“ weiter bezahlbar. O2 nennt hier als Beispiele „online Publishing (Stiftung Warentest Artikel im Web), Facebook credits oder andere virtuelle Währungen für Spiele (z.B. FarmVille Cash), Handy Parken etc.“ Die Sperrung wird über die Kunden-Hotline oder das Kontaktformular abgewickelt.
Nachteile einer Drittanbietersperre
Neben dubiosen Diensten gibt es jedoch auch offizielle und legitime Dienste, welche WAP-Billing, also das Bezahlen über die Mobilfunkrechnung nutzen. Das können Klingelton oder Nachrichtendienste sein, welche man dann auch nicht in Anspruch nehmen kann. Unserer Meinung nach ist das jedoch nicht weiter schlimm, da man so auch diese Dienste dazu bewegt, das ausnutzbare WAP-Billing nicht mehr zu nutzen und diese auf andere Bezahlvarianten umschwenken müssen.
Ebenso gibt es bei einigen Mobilfunkanbietern eine mehrstufige Drittanbietersperre, bei der man wählen kann, welche Arten von Dienste weiter in Anspruch genommen werden können. Ob dies sinnvoll ist, muss man für sich selbst entscheiden – eine Drittanbietersperre einzurichten ist speziell für Nutzer mit wenig Interneterfahrung quasi ein Muss.
Abschließend noch ein Lesetipp: Drittanbietersperre: Schutz gegen teure Abos im Handy (Computerbetrug.de)
Hinweis: Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
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