Rückruf: HP Notebook-Akku-Rückrufaktion mit Ersatzbestellungsprogramm (ZDDK24)

Erfahren Sie alles Wichtige zur HP Notebook-Akku-Rückrufaktion und wie Sie betroffene Akkus schnell und sicher über Mimikama austauschen können

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Bereits im Juni 2016 hatte das Unternehmen HP eine Rückrufaktion gestartet, da Akkus überhitzten und so eine mögliche Feuer-, Verbrennungs-, und Verletzungsgefahr darstellten. Die Liste wurde 2017 länger.

Wie auf ‘Produktwarnung’ berichtet, hat HP in Zusammenarbeit mit verschiedenen staatlichen Regulierungsbehörden im Januar 2017 eine Erweiterung seiner aktuellen weltweiten und freiwilligen, sicherheitsbedingten Rückrufaktion mit Ersatzbestellungsprogramm für bestimmte Notebook-Akkus, die im Juni 2016 bekanntgegeben wurde, angekündigt.

Die Liste der betroffenen Akkus, die mit denselben Notebook-Produkten geliefert wurden, wurde erweitert.

Die von dieser Aktion betroffenen Akkus mit bestimmten HP, Compaq, HP ProBook, HP ENVY, Compaq Presario und HP Pavilion Notebooks geliefert, die weltweit zwischen März 2013 und Oktober 2016 verkauft wurden, und/oder sie wurden als Zubehör oder Ersatzteile verkauft oder vom Kundendienst als Ersatzteil bereitgestellt

HP warnt eindringlich davor, dass diese Akkus eine Verletzungsgefahr durch Feuer und Verbrennung darstellen und es äußerst wichtig ist, dass Kunden ihre Akkus überprüfen, auch wenn sie dies schon einmal getan haben.

Nach Validierung werden betroffene Akkus kostenlos ausgetauscht.

Endverbraucher können ihre Notebooks weiterhin auch ohne Akku nutzen und das Gerät an eine externe Stromversorgung anschließen.

Eine Liste der zusätzlich betroffenen Akkus sowie weitere Informationen zum Ersatzbestellungsprogramm können auf der Webseite von HP eingesehen werden. Akku-Rückrufaktion

Quelle: Produktwarnung


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)