Schnüffelt das Ordnungsamt Facebook-Profile aus?

Erfahren Sie, wie das Ordnungsamt Facebook-Profile für die Kontrolle von Hundehaltern nutzt und welche Rechte Sie dabei haben – wichtige Infos von Mimikama

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Vermehrt bekommen wir Anfragen ob es sein kann, dass das Ordnungsamt Facebook-Profile ausschnüffelt. Ja dem ist so. In diesem Falle geht es im speziellen um Hundehalter.

Auslöser der Anfragen ist dieser Statusbeitrag auf Facebook:

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Ein User warnt seine Freunde davor nichts mehr “Öffentlich” auf Facebook zu posten.

Folgt man dem Link, dann gelangt man auf die Webseite von “anwaltsregister.de”.

Hinweis: Das Deutsche Anwalts­register (DAWR) stellt Rechtsanwalts­kanzleien aus ganz Deutschland vor.

Um was geht es?

In diesem Falle geht es darum, dass Hundehalter über Facebook-Profile aufgespürt werden. Auszug:

So wird über das Ordnungsamt Leichlingen berichtet, das der Regionalpresse zufolge Mitglieder einer geschlossenen Facebook-Gruppe für Hundehalter mit Mahnschreiben bedacht hatte. Der Verdacht: Hundehaltung ohne ordnungsgemäße Anmeldung des Hundes. Für diesen Verdacht reichte dem Ordnungsamt die Mitgliedschaft in der Facebook-Gruppe aus.

Darf das Ordnungsamt das überhaupt?

Ja. Und zwar solange lediglich auf allgemein zugängliche, frei veröffentlichte Daten zugegriffen wird, dürfen auch Behörden diese Informationen verwerten – genauso wie sie beispielsweise Zeitungsberichte auswerten und ihre Erkenntnisse daraus nutzen dürfen, ohne dass es dazu einer entsprechenden Rechtsgrundlage bedarf. Anders wäre der Fall aber, wenn sich die Behörde über das Mitlesen frei veröffentlichter Informationen hinaus aktiver Undercover-Maßnahmen zur Informationsbeschaffung wie z.B. dem Anmelden eines Fake-Profils, über das dann der Kontakt mit anderen Profilen oder Gruppen hergestellt wird, bedienen würde. Dies geht nur mit entsprechender Rechtsgrundlage. So steht es auf Anwaltsregister.de

Video: ZDF | Behörden schnüffeln bei Facebook

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Sendung / Video zu diesem Thema: Heute + / ZDF


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