„Schockanrufer“ fordern 40.000 Euro „Kaution“

Geldabholer bei Übergabe festgenommen und in Untersuchungshaft!

Autor: Tom Wannenmacher

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Ein 19-jähriger Geldabholer konnte am Freitag gegen 14:30 Uhr von Beamten der Kriminalpolizei Karlsruhe bei der Übergabe von 40.000 Euro nach vorangegangenem „Schockanruf“ in der Werderstraße vorläufig festgenommen werden.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand gaukelten Betrüger einer 82-jährigen Frau am Telefon vor, dass die Enkelin der Frau einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe. Lediglich durch die Zahlung einer Kaution in Höhe von 50.000 Euro könne eine Haftstrafe der Enkelin abgewendet werden. Die ältere Dame sprach in der Folge telefonisch mit vermeintlichen Polizeibeamten und Staatsanwälten. Letztlich einigten sich die Betrüger mit der 82-Jährigen auf eine Kautionshöhe von 40.000 Euro. Die ältere Dame begab sich sodann – in dem Glauben, ihre Enkelin nur hierdurch vor der drohenden Haft bewahren zu können – wie von den Anrufern gefordert auf die Straße und übergab das Bargeld an den 19-jährigen Beschuldigten.

Kriminalbeamte konnten den Geldabholer kurz danach vorläufig festnehmen und die 40.000 Euro sicherstellen.

Der Tatverdächtige wurde am Samstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehl erließ. Das für Betrugsdelikte zuständige Dezernat der Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen.

Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe möchten aus aktuellem Anlass erneut ganz allgemein auf die Betrugsmaschen „Enkeltrick“ und „falscher Polizeibeamter“ hinweisen. In jüngster Zeit ist es im Stadt- und Landkreis Karlsruhe wieder vermehrt zu entsprechenden Anrufen bei überwiegend älteren Bürgerinnen und Bürgern gekommen.

Hierbei ist Folgendes zu beachten:

  • Die Polizei ruft Sie niemals unter dem Polizeinotruf 110 an.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie den Hörer auf. So werden Sie Betrüger los.
  • Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach schnellen Entscheidungen, Kontaktaufnahme mit Fremden sowie bei der Herausgabe von persönlichen Daten, Bargeld, Schmuck oder Wertgegenständen.
  • Wählen Sie die 110 und teilen Sie den Sachverhalt mit. Benutzen Sie nicht die Rückruftaste, da Sie sonst wieder bei den Tätern
    landen.
  • Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie vertrauen.
  • Vergewissern Sie sich, ob der oder die Anrufer/in tatsächlich eine verwandte Person ist. Legen Sie auf und rufen Sie anschließend den angeblichen Verwandten selbst unter seiner bekannten Telefonnummer zurück.

Quelle: Polizeipräsidium Karlsruhe

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