„Schockanruferin“ durch die Kriminalpolizei festgenommen

Telefonbetrügerin festgenommen

Autor: Tom Wannenmacher

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Eine 32-Jährige „Schockanruferin“ wurde am Freitagmittag, den 14. Oktober, nach einem sogenannten „Schockanruf“ in Heilbronn durch die Kriminalpolizei festgenommen. Der Tatverdächtigen wird vorgeworfen, Mitglied einer Bande zu sein, die insbesondere ältere Menschen mittels Telefonanrufen systematisch betrügen.

Da sie die Betrugsabsicht der „Schockanruferin“ erkannte, war eine 58-Jährige nicht auf die Masche hereingefallen.

Als die Frau auf ihrem Festnetz einen Anruf ihrer vermeintlichen Tochter erhielt, die einen tödlichen Unfall verursacht haben sollte, verständigte die Frau mit einem Mobiltelefon die Polizei. Während die Betrüger in typischer Manier fortfuhren, indem eine angebliche Polizistin das Gespräch übernahm und der 58-Jährigen erklärte, dass für die Tochter eine Kaution von 100.000 Euro benötigt würde, um sie auf freien Fuß zu entlassen, war die Kriminalpolizei bereits unterwegs. Nachdem die 58-Jährige den Anweisungen der vermeintlichen Polizeibeamtin gefolgt war, erschien die Tatverdächtige gegen 13.58 Uhr am vereinbarten Übergabeort im Heilbronner Zentrum. Im Moment der Übergabe wurde sie von Beamten der Kriminalpolizei festgenommen.

Die 32-Jährige „Schockanruferin“ wurde am Samstag, dem 15. Oktober, einer Haftrichterin des Amtsgerichts Heilbronn vorgeführt.

Diese erließ den von der Staatsanwaltschaft Heilbronn beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Die Frau wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen dauern an.

Um sich vor der Betrugsmasche „Falsche Polizeibeamte“ zu schützen, raten das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und das Polizeipräsidium Heilbronn:

Die Polizei ruft Sie niemals unter dem Polizeinotruf 110 an.

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie den Hörer auf, so werden Sie Betrüger los.
  • Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach
    o schnellen Entscheidungen,
    o Kontaktaufnahme mit Fremden sowie
    o der Herausgabe von persönlichen Daten, Bargeld, Schmuck oder Wertgegenständen.
  • Wählen Sie die 110 und teilen Sie den Sachverhalt mit. Benutzen Sie nicht die Rückruftaste, da Sie sonst wieder bei den Tätern landen.
  • Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie vertrauen.
  • Kontaktieren sie ihre Familie oder Personen unter den Ihnen bekannten Rufnummern
  • Nennen Sie gegenüber den Anrufern niemals die korrekten Namen Ihrer Familienangehörigen

Quelle

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn und des Polizeipräsidiums Heilbronn
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