Die Behauptung

Innenministerin Nancy Faeser hat Ermittlungen gegen den Polizisten angeordnet, der in Mannheim den Angreifer angeschossen hat, der zuvor einen Kollegen tödlich verletzt hatte.

Unser Fazit

Falsch. Bei jedem polizeilichen Schusswaffengebrauch wird automatisch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.


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Am 31. Mai 2024 ereignete sich auf dem Mannheimer Marktplatz ein tragisches Ereignis: Ein 25-jähriger Afghane verletzte fünf Männer mit einem Messer, darunter zwei Polizisten. Einer der Beamten erlag zwei Tage später seinen Verletzungen. Ein anderer Polizist stoppte den Angreifer durch Schusswaffengebrauch. Im Internet kursieren nun irreführende Behauptungen über die Rolle von Innenministerin Nancy Faeser bei den anschließenden Ermittlungen.

Gerüchte/Behauptungen

Es wird behauptet, Innenministerin Nancy Faeser habe die Ermittlungen gegen den Polizisten, der den Angreifer in Mannheim angeschossen hat, angeordnet. Diese Behauptung wird unter anderem vom Thüringer Landesvorsitzenden der Werteunion, Albert Weiler, auf der Plattform X (ehemals Twitter) verbreitet. Weiler und andere Nutzer unterstellen Faeser, sie habe sich persönlich in die Ermittlungen eingeschaltet, um den Polizisten zu bestrafen.

Screenshot der Behauptung auf X (hier archiviert)
Screenshot der Behauptung auf X (hier archiviert)

Bewertung

Diese Vorwürfe sind falsch. Tatsächlich wird bei jedem Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte automatisch eine Untersuchung eingeleitet, unabhängig von der Einschaltung der Bundesministerin für Inneres oder anderer politischer Persönlichkeiten.

Die Fakten

Am 21. Juni 2024 empörte sich Albert Weiler auf X über angebliche Anweisungen der Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Bis zum 2. Juli 2024 konnte er seine Behauptung jedoch nicht belegen.

Jeder polizeiliche Schusswaffengebrauch wird von Amts wegen untersucht. Dies ist ein Standardverfahren, um die Rechtmäßigkeit des Einsatzes zu überprüfen. In Baden-Württemberg führt in solchen Fällen das Landeskriminalamt (LKA) die Ermittlungen. Dies ist notwendig, um festzustellen, ob der Schusswaffengebrauch durch Notwehr oder Nothilfe gerechtfertigt war. Nach § 32 des Strafgesetzbuches handelt nicht rechtswidrig, wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist.

Hintergrundinformationen

Am 31. Mai griff ein 25-jähriger Afghane auf dem Mannheimer Marktplatz mehrere Menschen mit einem Messer an. Ein 29-jähriger Polizist starb zwei Tage später an seinen Verletzungen. Ein anderer Polizist schoss den Angreifer nieder. Die Ermittlungen zu diesem Vorfall haben das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und das Polizeipräsidium Mannheim unter Federführung der Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe übernommen.

Die oberste deutsche Anklagebehörde, der Generalbundesanwalt, geht von einer religiösen Motivation der Tat aus. Der Beschuldigte soll massive Gewalt angewendet haben, um Kritik am Islam zu unterbinden.

Fazit

Die Behauptung, Innenministerin Nancy Faeser habe die Ermittlungen gegen den Polizisten persönlich angeordnet, ist falsch. Ermittlungen bei Schusswaffengebrauch durch die Polizei sind gesetzlich vorgeschrieben und werden automatisch eingeleitet, um die Rechtmäßigkeit des Einsatzes zu überprüfen. Diese Verfahren dienen der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und des Vertrauens in die Polizei.

Quelle: dpa

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