Im Fokus die Aussage: Übergriffe durch Transfrauen in deutschen Gefängnissen

Werfen die von der WELT recherchierten Fälle Fragen zur Sicherheit in Frauen-Haftanstalten und das Selbstbestimmungsgesetz auf?

Die Behauptung

Sexuelle Übergriffe biologisch männlicher Transpersonen auf weibliche Häftlinge in deutschen Frauengefängnissen sind dokumentiert. Das Selbstbestimmungsgesetz erleichtert die Verlegung und birgt erhebliche Missbrauchsrisiken.

Wahr

Die Behauptung ist wahr. Es gibt dokumentierte Vorfälle, doch die Diskussion stützt sich aktuell primär auf Berichte der „Welt“. Eine breitere Prüfung durch unabhängige Stellen ist notwendig. Es gibt nachweislich mehrere sexuelle Übergriffe durch Transpersonen in deutschen Frauengefängnissen. Die Befürchtung, dass das Selbstbestimmungsgesetz Missbrauch ermöglicht, hat sich bestätigt. Sicherheitsmaßnahmen wie spezielle Haftanstalten könnten helfen, solche Vorfälle zu verhindern.

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VORABINFORMORMATION: Wir erhalten viele Anfragen zu Berichten über sexuelle Übergriffe durch Transfrauen in deutschen Frauengefängnissen. Nach unserer Recherche stammen die primären Informationen zu diesem Thema aus Artikeln der „Welt“, die sich auf Umfragen bei den Justizministerien stützen. Andere seriöse Medien haben dieses Thema bislang nicht umfassend aufgegriffen. Daher ist die aktuelle Informationslage begrenzt. Wir empfehlen, die Entwicklungen weiterhin zu beobachten und auf offizielle Stellungnahmen der Justizministerien zu achten, um ein vollständigeres Bild der Situation zu erhalten.

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Gewalt in Frauengefängnissen: Wie sicher ist der Vollzug?

Gewalt in deutschen Haftanstalten ist ein andauerndes Problem. Auch in Frauen-Haftanstalten. Laut einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen 2014 gaben 25,6 % der Insassinnen an, innerhalb der letzten 4 Wochen Opfer körperlicher Gewalt geworden zu sein. Bei rund 2500 Frauen in Justizvollzugsanstalten also mehr als 625 Delikte pro Monat und somit 45.000 Taten seit 2019. Die WELT beschränkt sich in Ihrer Nachfrage bei den Justizministerien allein auf die Frage nach Gewalt durch transgeschlechtliche Frauen.

Dokumentierte Vorfälle: Fünf Übergriffe im Frauenvollzug

Laut Nachfragen der WELT unter den Justizministerien der Bundesländer sitzen derzeit knapp 70 transgeschlechtliche Frauen Frauengefängnissen. Seit 2019 wurden laut Recherche fünf Übergriffe mitgeteilt, begangen durch drei Personen. Davon waren drei Taten einer Tatperson in NRW und eine weitere in Chemnitz als sexuell motivierte Taten angegeben und eine weitere Tat in Niedersachsen als Gewalttat ohne sexuellen Hintergrund eingestuft. Die Korrektheit der Daten kann als glaubhaft eingestuft werden.

Der Fall in Chemnitz ging Anfang 2024 durch die Presse. Die regional Zeitung „Freie Presse“ machte wohl als erste auf, mit dem Teaser „bedrängt Insassinen, bietet Sex gegen Tabak“ und „steht nackt im Gefängnisflur“, verbreite Angst.

Gibt es Zusammenhänge mit dem Selbstbestimmungsgesetz?

Die angegebenen Taten stammen aus der Zeit vor dem Selbstbestimmungsgesetz und sind von straffälligen Personen begangen worden. Es ist hier keinerlei Zusammenhang zwischen Personenstandsänderung und beabsichtigten Übergriffen auf andere Frauen in Haftanstalten zu erkennen. Wenn die WELT eine Zahl von derzeit 70 inhaftierten Frauen mit Transhintergrund angibt, von denen 4 % durch Gewalt oder sexuelle Übergriffe auffällig wurden, kann dies eigentlich eher zur Entwarnung dienen und zeigen, dass trans Frauen eben keine erhöhte Gefahr darstellen.

Ein Blick ins Ausland: Entwarnung

Auch wenn seit Jahren ein Fall aus einer britischen Haftanstalt immer wieder herangezogen wird, der sich auf eine wegen Vergewaltigung verurteilte Person bezieht, kann daraus eben keine Verallgemeinerung folgen. In Argentinien etwa, wo es seit über zehn Jahren ein Selbstbestimmungsgesetz gibt, sind derartige Fälle Missbrauch des Gesetzes nicht bekannt.

Mögliche Lösungen: Sicherheit und Selbstbestimmung

Die Sicherheit in deutschen Haftanstalten muss radikal verbessert werden. Hier müssen Konzepte der Gewaltprävention geschaffen werden. Einsitzende müssen vor gewaltaffinen Personen geschützt werden, Schutzkonzepte, die erfolgreich in anderen Bereichen erstellt werden, müssen konsequent auch in Haftanstalten umgesetzt werden. Hier einzelne Personenkreise herauszugreifen, sie fälschlich als Problem darzustellen, ist keine Lösung.

In einer sicheren Haftanstalt sollten auch nicht-binäre Menschen (die sich nicht klar weiblich oder männlich identifizieren) und transgeschlechtliche Menschen ohne Gewalt ausgesetzt zu sein leben können.

Fazit zum Thema: Sexuelle Gewalt im Frauenvollzug

Frauen mit transgeschlechtlichem Hintergrund sind ebenso vielfältig wie alle anderen Frauen auch, nicht besser und nicht schlechter. Eine Gefahr sind sie, wenn wir die Zahlen betrachten, eher nicht. Leider hat die WELT nicht danach gefragt, wie oft transgeschlechtliche Menschen im Vollzug Opfer von Gewalt werden. Rückschlüsse auf Entwicklungen mit Bezug auf das Selbstbestimmungsgesetz lassen sich aus dieser Datenlage klar nicht ableiten.

Wichtig ist es, die Dynamiken der Gewalt im Vollzug aufzubrechen, wichtig im Hinblick auf Resozialisierung und wichtig im Hinblick auf Menschenrechte.


Info: Dieser Artikel hat eine formelle Überarbeitung erfahren und wurde vorübergehend unveröffentlicht. Die neue Fassung wurde durch Sabine Lange am 24.01.25 bearbeitet und am 25.01.25 wieder veröffentlicht.

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