Siebenjährige in Kiel verschleppt und vergewaltigt. Festnahme nach schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes

Aktuelle Informationen über einen schweren Fall von sexuellem Missbrauch eines Kindes in Kiel. Erfahren Sie mehr über die Ermittlungen von Mimikama

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Gemeinsame Presseerklärung der Polizeidirektion Kiel und der Staatsanwaltschaft Kiel

image
-Symbolfoto-

Montagnachmittag haben Ermittler des Kommissariats 11 der Kieler Kriminalpolizei einen 30 Jahre alten Mann festgenommen, der in dringendem Tatverdacht steht, am Sonntag ein sieben Jahre altes Mädchen sexuell missbraucht zu haben.

Nach bisherigen Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft sprach der Tatverdächtige das Mädchen am Sonntag gegen 11 Uhr auf einem Spielplatz in Gaarden an und lockte es unter einem Vorwand in seine Wohnung, wo das Kind schwer sexuell missbraucht wurde.



Anschließend schickte er das Kind aus der Wohnung.

Die 7-Jährige vertraute sich ihrer Mutter an, die sofort die Polizei informierte. Bei einer anschließenden rechtsmedizinischen Untersuchung wurden erhebliche Verletzungen festgestellt.

Im Rahmen von Vernehmungen erhärtete sich der Verdacht gegen einen 30 Jahre alten Deutschen turkmenischer Abstammung.

Hinweis: Turkmenistan ist eine Republik der ehemaligen Sowjetunion

Die Wohnung des Mannes wurde Montagnachmittag durchsucht, es konnte entsprechendes Beweismaterial sichergestellt werden. Der Tatverdächtige wurde festgenommen. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen erhärtete sich ein weiterer Tatverdacht gegen den Mann. Demnach soll er am 06. Januar eine fünfjährige in Gaarden sexuell bedrängt haben.

Der Mann wurde Dienstagvormittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel einem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

Dieser erließ antragsgemäß Untersuchungshaftbefehl wegen schweren sexuellen Missbrauchs, der sofort vollstreckt wurde.

Quelle: Presseportal.de
Artikel-Vorschaubild: Shutterstock


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)