Was aber, wenn die Sperrung ohne Vorwarnung und ohne erkennbaren Grund erfolgt? Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte hier Abhilfe schaffen.
Unbegründete Sperre: Ein Stopp-Schild vom Bundesgerichtshof
In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Accounts in sozialen Netzwerken nicht ohne Begründung und Anhörung der Betroffenen gesperrt werden dürfen. Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Praxis großer Social-Media-Plattformen haben und den Nutzern mehr Rechte einräumen.
Die Sperrung von Konten ihrer Mitglieder ist den Betreibern sozialer Netzwerke nicht ohne Grund erlaubt. Sie müssen den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme und zum Widerspruch gegen die Sperrung geben. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 29.07.2021 (Az. III ZR 179-20). Dies soll ab dem 17. Februar 2024 mit dem sogenannten Digital Services Act (DSA) grundsätzlich auch als EU-Recht gelten.
Wie kann ich Widerspruch einlegen?
Nutzer, deren Konten gesperrt wurden, müssen die Möglichkeit haben, sich zu der Sperrung zu äußern oder Einspruch dagegen zu erheben. Sie haben außerdem das Recht, eine Begründung für die Sperrung zu verlangen.
Zur Unterstützung der Nutzer bieten sowohl Instagram als auch Facebook spezielle Online-Formulare an. Diese ermöglichen es den Betroffenen, der Sperrung des Accounts zu widersprechen. Die Links zu den Formularen finden Sie hier:
- FACEBOOK: Einspruch gegen Sperre des Kontos
- INSTAGRAM: Einspruch gegen Sperre des Kontos
Fazit: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Nutzerrechten in der digitalen Welt. Mit Blick auf die Zukunft ist es wichtig, dass die Nutzer wissen, dass sie Rechte haben und wie sie diese durchsetzen können. Sollte Ihr Account also unerwartet gesperrt werden, denken Sie, daran: Sie haben das Recht sich gegen diese Seprre zu wehren.
Lesen Sie auch: Internet ohne Hass: Ist die Abschaltung der Kommentare der Weg zu einer freundlicheren Online-Welt?
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
