„Smart Toys“: Die Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht!

[Eine Information der Verbraucherzentrale] Eltern und Großeltern haben in der Vorweihnachtszeit die Qual der Wahl, wenn sie Spielsachen aussuchen wollen. Das Angebot ist groß. Neu sind sogenannte „Smart Toys“, also Spielzeug wie Puppen, Tiere oder Roboter, die mit den Kindern kommunizieren können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • „Smarte“ Spielzeuge können oft mit Kindern sprechen. Dafür zeichnen sie in der Regel alles auf, was in ihrer Nähe gesprochen wird, und übertragen es ins Internet
  • Diese Netz-Verbindungen sind jedoch mitunter nicht sicher und können von Dritten für einen Lauschangriff missbraucht werden – oder sogar dafür, mit den Kindern Kontakt aufzunehmen
  • Die Verbraucherzentralen raten dazu, im Zweifelsfall auf den Kauf zu verzichten

Meist werden diese Spielzeuge über WLAN und eine App auf dem Smartphone mit dem Internet verbunden.

Allerdings ist hier Vorsicht angebracht. Denn: Die Technologie, die in solchen Spielzeugen verbaut ist, kann die Privatsphäre und die Sicherheit von Kindern gefährden.

Laut einer Untersuchung der Stiftung Warentest sichern einige Anbieter die Verbindung zwischen Smartphone und Spielzeug nicht ausreichend ab. Jeder Smartphone-Besitzer in Reichweite hätte so die Möglichkeit, auf das Spielzeug zuzugreifen und es beispielsweise als Wanze einzusetzen.

Über die Mikrofone, die in Smart Toys integriert sind, können Außenstehende im schlimmsten Fall einen Lauschangriff auf die Familie starten. Denn Smart Toys nehmen oft alles auf, was im Raum gesprochen wird.

Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Dritte über das Smart Toy mit dem Kind kommunizieren und ihm beispielsweise Anweisungen erteilen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher:

Überprüfen Sie vor dem Kauf von Smart Toys genau, welche Funktionen das Spielzeug hat, ob eine ständige Verbindung ins Internet besteht und ob Mikrofone alles aufzeichnen, was in der Nähe des Spielzeugs gesprochen wird. Im Zweifelsfall raten die Verbraucherzentralen, auf den Kauf zu verzichten.

Die Bundesnetzagentur nimmt die Gefahren, die durch solche Spielzeuge entstehen, ernst: Im Februar 2017 hat sie eine netzwerkfähige Puppe („My friend Cayla„) als verbotenes Spionagegerät eingestuft.

Video der Stiftung Warentest

Smart Toys: So gefährlich ist smartes Spielzeug

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Quelle: Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest

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