In Herne (Nordrhein-Westfalen) ist eine Alkoholverbot in der Öffentlichkeit beschlossen worden. Das trinken von Alkohol in Parks, Plätzen und in der Fußgängerzone soll zukünftig verboten sein, vorausgesetzt es stört Passanten oder Einwohner:
Das habe der Stadtrat mit großer Mehrheit entschieden, so berichtet der WDR. Der Grund dafür: An einigen Orten fühlte die Stadt sich an größeren Gruppen von Menschen, die sich dort zum gemeinsamen Alkoholkonsum trafen gestört.
Der Ordnungsdezernent der Stadt gegenüber dem WDR:
„Bushaltestellen konnten nicht mehr in der Art und Weise für die Allgemeinheit genutzt werden, da diese auch erheblich verschmutzt waren, Passanten fühlten sich außerdem bedrängt.“
Offiziell soll es nun in der Ordnungsbehördlichen Straßenverordnung heißen:
„In verkehrsberuhigten Straßen, Fußgängerzonen sowie auf allen anderen öffentlichen Plätzen ist der Aufenthalt zum Genuss alkoholischer Getränke verboten, wenn hierdurch öffentliche Einrichtungen wie Ruhebänke, Grünanlagen, Spieleinrichtungen und Einrichtungen des ÖPNV dem Gemeingebrauch und damit ihrer Zweckbestimmung entzogen werden.“
Es gibt jedoch ein Problem von juristischer Seite:
Der NRW-Städte- und Gemeindebund rät generell davon ab, solche Beschlüsse zu fassen. Er hatte bereits vor Jahren die Möglichkeit eines Alkoholverbots in der Öffentlichkeit geprüft. Grund dagegen sei, dass der Alkoholgenuss durch den Artikel zwei des Grundgesetzes uns die darin geregelte allgemeine Handlungsfreiheit geschützt ist. Ein Eingriff in das Grundrecht müsse „besonders gerechtfertigt und verhältnismäßig sein“. Das bedeute, dass ein solches Verbot nur rechtmäßig ist, wenn akribisch dokumentiert ist, dass es an den betreffenden Orten immer wieder zu Störungen der öffentlichen Sicherheit kommt.
Was ist eure Meinung: Gute Idee, oder erst einmal ein Bier darauf?
Quelle:
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