SteuerRÜCKFORDERUNG?

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Autor: Andre Wolf

Auf Facebook begegnen dem Leser ja immer wieder allerhand interessanter Thesen und Theorien. Manche sind neu, andere halten sich über die Zeit lauwarm und werden bei bedarf einfach nur erhitzt.

Einer dieser “Bedarfserhitzungen” ist die Geschichte um die legitime Steuerrückforderung bis in das Jahr 1990. Es macht immer wieder den Anschein, dass so mancher Anhänger der BRD-GmbH Theorie dies nur macht, um sich vor Kosten drücken zu können (Steuern, GEZ, Bußgelder).

Unter diesem Aspekt findet man auch immer wieder allerlei (mehr oder weniger höfliche) Musterschreiben, mit denen man legitim alle je gezahlten Steuern zurückfordern könne.

Sehr ehrlose Damen und Herren
der Firma BRD-Finanzagentur
GmbH
Mit diesem Schreiben fordere ich
Sie auf, mir alle an sie seit 1990
zu Unrecht gezahlten Steuern
inklusive Zinsen und Zinseszinsen
zu erstatten.

Abermals wird der BRD jegliche Befugnis aberkannt und sich darauf berufen, dass ohne jegliche Befugnisse die Einnahmen von Steuern eine Art Plünderung seien. Und Plünderung, so die These, seien laut der Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1899 (und 1907) verboten.

Also auch die Steuern. Rückwirkend.


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Alles Unfug!

Irgendwie wiederholen sich die Argumente immer wieder und wirken mittlerweile etwas antiquiert: die BRD sei kein Staat, sondern eine GmbH, es gibt somit kein Hoheitsrecht, keine Beamten und auch keine Verpflichtung zu jeglichen Abgaben. Im Grunde ist letzteres wahrscheinlich auch der Punkt, worum es den Damen und Herren der Szene geht und das unterstellen wir an dieser Stelle einfach mal: man will keine Abgaben zahlen. Ebenso will man sich keinem Gesetz unterwerfen, sollte es persönlichen Interessen im Wege stehen. Und da ist man um keine Ausrede verlegen.

Und wie üblich beißt sich die Katze in den Schwanz:
Wenn alles, aber wirklich alles, Firmen sind, kann es auch keine gültigen Gesetze geben, auf die man sich bezüglich einer Steuerrückzahlung berufen kann. Man wäre dann quasi einfach nur abgezockt worden, könnte sich aber nirgendwo beschweren, weil es ja auch keine gültige Polizei oder ein Strafgesetz gibt.

Man will sich vor der Rundfunkgebühren drücken (bei gleichzeitiger Nutzung der Medien), man will keine Steuern zahlen (obwohl man den Grund und Boden bewohnt) und man will sich keiner Verkehrskontrolle unterziehen. Freie Fahrt für freie (Reichs-)Bürger. Bringen wir es doch einfach mal auf den Punkt.

Bereits im November 2015

Am 26. November 2015 haben wir uns schon mit dem Thema “Rückzahlung aller Steuern” auseinandergesetzt und damals eine recht klare Antwort des Finanzministeriums NRW bekommen:

Finanzministerium NRW

Vermeintlicher Steuerrückerstattungsanspruch: gefälschtes Schreiben des NRW-Finanzministeriums

Düsseldorf, den 25.11.15

In den vergangenen Tagen sind gefälschte Schreiben im Namen des Finanzministeriums bundesweit an Bürgerinnen und Bürger versendet worden. Als Absender wird das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vorgetäuscht, angebliches Versanddatum ist der 22. Oktober 2015. Der Betreff lautet „Steuerrückerstattungsanspruch“.

In diesem Schreiben wird behauptet, dass durch eine Expertenkommission festgestellt worden sei, dass die seit 1977 angewendete Abgabenordnung nie ratifiziert worden sei. Steuerbescheide seien daher von Amts wegen aufgehoben worden. Schließlich wird in den gefälschten Schreiben empfohlen, beim Finanzamt einen Rückforderungsanspruch geltend zu machen.

Absender dieser Briefe ist nicht das NRW-Finanzministerium, es handelt sich um Fälschungen. Das NRW-Finanzministerium rät, das Schreiben nicht weiter zu beachten. Das dort zitierte “Erstattungsformular” existiert nicht. Eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ist nicht erforderlich.

(Siehe auch Finanzministerium NRW)

Wie wird es weitergehen?

Man kann klar davon ausgehen, dass es auch in Zukunft weiterhin Steuer- und Gesetzesverweigerer in Form von Reichsbürgern geben wird. Aber es wird auch uns weiterhin geben und wir warten auf die nächsten interessanten Thesen.

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