Studentenabschlussfeier von maskierten Männern gestürmt

Ein Übergriff auf eine Abschlussfeier in Cottbus sorgt für Aufsehen. Mimikama klärt über die Hintergründe und die laufenden Ermittlungen auf

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

in Cottbus wurde Samstag Nacht eine private Abschlussfeier von Krankenpfleger-Studenten gestürmt – zwei Frauen verletzt, Polizei schließt politischen Hintergrund nicht aus

Wie auf der Website der Märkischen Allgemeine berichtet, stürmten rund 20 Maskierte eine Studentenabschlussfeier in Cottbus am Samstag Abend. Zwei Frauen wurden mit einem Faustschlag ins Gesicht verletzt. Die Polizei schließt einen politischen Hintergrund nicht aus, denn unter den Festgenommenen befinden sich polizeibekannte Hooligans und ein Neonazi.

Die Feier wurde im “Chekov” ausgerichtet, ein bekanntlich links-orientiertes Jugendhaus, welches am Stadion der Freundschaft gelegen ist.

Kurz nach Mitternacht störten Maskierte die Privatfeier und pöbelten bei den Partygästen. Auf zwei Frauen schlugen sie mit der Faust auf das Gesicht ein. Als die Störenfriede bemerkten, dass jemand die Polizei alarmiert hatte, ergriffen sie die Flucht.

Neun Verdächtige konnten in der näheren Umgebung gestellt werden.

In einem Auto konnten ein Axt-Stiel, eine rot-weiße Sturmmaske und ein Springmesser sicher gestellt werden. Die Verdächtigen sind zwischen 17 und 24 Jahre alt.

“Die Verdächtigen zeigten sich wenig auskunftsfreudig”,

so eine Polizeisprecherin.

Einer von den Männern ist bereits wegen Körperverletzung polizeibekannt, vier andere werden als “Gewalttäter Sport” und “Straftäter rechts” geführt.

“Derzeit gehen wir von einem rechtsextremen Hintergrund aus”,

so die Sprecherin weiter.

Ermittlungen im Falle von Landfriedensbruch gegen die Verdächtigen wurden eingeleitet. Der kriminalpolizeiliche Staatschutz hat diese übernommen.

Nach der Befragung durch die Polizei durften die Männer nach Hause gehen.

Quelle: MAZ Online, Polizei Brandenburg


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)