Kommt der Tatbestand der “Verletzung von atheistischen Gefühlen” ins Gesetzbuch?
Autor: Tom Wannenmacher
Auf Facebook macht ein Bericht die Runde, der bereits im Jahre 2014 veröffentlicht wurde. Im Moment wird dieser sehr oft geteilt und auch für bare Münzen genommen!
Es handelt sich um diesen Statusbeitrag:
Auf der Seite bekommt man zu Beginn folgendes zu lesen:
Atheisten, Agnostiker und überzeugte Naturwissenschaftler sollen sich künftig gegen die Verletzung ihrer nichtreligiösen Gefühle wehren können. Der Tatbestand „Wissenschaftsbeleidigung“ macht es demnächst möglich.
Sowie…
Bundesjustizminister Heiko Maas hat verkündet, dass demnächst der Straftatbestand „Wissenschaftsbeleidigung“ ins Strafgesetzbuch kommen wird, äquivalent zur Religionsbeschimpfung.
Stimmt das?
Liebe Internetuser! Wir haben eine RIESEN-BITTE! Wenn Euch ein Thema dubios vorkommt, dann LEST bitte am besten ALLES auf jener Seite, auf der sich der Artikel befindet.
Es gibt Seiten im Netz, die verstecken oft und gerne ihre kleinen Hinweise darauf, dass nicht immer alles stimmt. Bei dieser Seite jedoch, auf der sich der Artikel befindet, wurde gar nichts versteckt.
Gleich direkt unter dem Logo kann man folgendes erkennen:
EINE ZEITUNG
In Satira Veritas
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