Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert: Wer bei Tauschbörsen Film- oder Musikdateien illegal teilt und damit gegen das Urheberrecht verstößt, kann auch Jahre später dafür belangt werden.

BGH stärkt Rechteinhaber bei illegalem File-Sharing!

Urteil erhöht Verjährung von Schadensersatzansprüchen auf 10 Jahre

Wer bei Tauschbörsen Film- oder Musikdateien illegal teilt und damit gegen das Urheberrecht verstößt, kann auch Jahre später dafür belangt werden.

Bei Schadensersatzansprüchen durch illegales File-Sharing ist das nun ganze 10 Jahre möglich. Das hat der BGH mit einem aktuellen Urteil (Urt. Vom 12.05.2016, Az.: I ZR 48/15) entschieden, der die Verjährungsfrist von ursprünglich drei Jahren damit drastisch erhöht hat.

„Das ist keine gute Nachricht für alle Abgemahnten“, erklärt Micheal Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Wer bereits erfolglos auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde, braucht allerdings nicht mehr mit einer Klage zu rechnen.

Alle anderen müssen noch befürchten, rechtlich in Anspruch genommen zu werden.

„Da allerdings die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite weiterhin nach drei Jahren verjähren, muss abgewartet werden, ob tatsächlich eine neue Abmahnwelle droht“, so Hummel.

In seinem Urteil stützt sich der BGH auf die Verjährung eines so genannten bereicherungsrechtlichen Wertersatz.

Bei sogenannten Filesharing-Abmahnungen werden oft drei verschiedene Ansprüche geltend gemacht: ein Unterlassungsanspruch, ein Aufwendungsersatz- sowie ein Schadensersatzanspruch.

Der Unterlassungsanspruch verjährt nach wie vor nach drei Jahren. Der Aufwendungsersatzanspruch beinhaltet vor allem die Anwaltskosten der Abmahnkanzleien und auch dieser verjährt weiterhin nach drei Jahren.

Betroffene, die eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten, können sich auch dazu durch die Experten der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen.

Termine können immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter der sachsenweiten Rufnummer 0341-6962929 vereinbart werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen


Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:

📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.

Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!

* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)