Telefonabzocke durch Schweizer Pharma- und Servicefirmen

Offensichtlich versuchen Betrüger derzeit mit einer Telefonabzocke Kasse im Lahn-Dill-Kreis zu machen.

Autor: Susanne Breuer

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Der Polizei wurde aktuell ein Fall dieser Telefonabzocke bekannt – die Ermittler gehen momentan davon aus, dass die Betrüger weitere Opfer per Telefon kontaktieren werden.

Der Fall

Ende Mai klingelte bei einem betagten Ehepaar aus Greifenstein das Telefon. Am Apparat war vermeintlich ein Mitarbeiter der Schweizer Firma „Pflegeservice Smart“ der United Swiss Marketing AG. Der Mann verwickelte die Angerufenen in ein Gespräch über häusliche Pflege, Pflegestufen und die Beantragung von Betreuungsleistungen, bei denen die Firma Unterstützung leisten könne.

Nach dem Telefonat landete eine saftige Servicegebühr in Form einer Rechnung in Höhe von 129 Euro im Briefkasten des Ehepaars. Die beiden Greifensteiner taten das einzig Richtige: Sie legten per E-Mail Widerspruch gegen die Rechnung ein.

Die Masche: Rechnung für unverlangte Telefonberatung

Offensichtlich versuchen hier Betrüger am Telefon Kasse zu machen. Neben der oben geschilderten Variante – in der ein Beratungsgespräch mit einer horrenden Rechnung abgerechnet wird – sind der Polizei und den Verbraucherzentralen weitere Maschen bekannt. Bevorzugt melden sich die Mitarbeiter von Pharmaunternehmen, Apotheken oder Krankenkasse, die wahlweise Serviceleistungen oder, im Zusammenhang mit der Corona-Lage, Nahrungsergänzungsmittel anbieten.

Es folgen Rechnungen für die Beratung, für Probepackungen oder für ein Abo, von denen im Telefongespräch keine Rede war. Zudem sind Fälle bekannt, in denen die Firmen mit einem Inkasso-Schreiben zur Zahlung der Forderungen auffordern.

Informationen zu den Betrugsmaschen sowie Verhaltenstipps finden Sie im Internet auf den Seiten der Verbraucherzentralen: (HIER)

Polizei und Verbraucherzentralen raten:

  • Lassen Sie sich nicht auf Werbeanrufe ein. Beenden Sie einfach das Gespräch!
  • Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers. Wenden Sie sich mit diesen Informationen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.
  • Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig! Wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, obwohl Sie zum Beispiel lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben, widerrufen Sie umgehend und schriftlich, am besten per Einschreiben.
  • Geben Sie bei jedem Vertragsabschluss nur die hierzu notwendigen Daten an.
  • Geben Sie nie Ihre Kontonummer preis, wenn Sie den Gesprächspartner nicht kennen.

Zusammenhang zu Bonafair und Mönchshofer?

Diese Masche mit der Telefonabzocke und nachgeschobenen Päckchen bzw. Rechnungen für Beratungsleistungen ist bereits in einem anderen Kontext aufgefallen. Einschlägig sind hier die Firmen Bonafair, die bereits deshalb verurteilt wurden, aber unverdrossen weitermachen. (HIER)
Seit neuestem taucht auch der Name Mönchshofer AG auf. (HIER)

Allen drei gemeinsam ist die Adresse des Firmensitzes im Impressum der Firmenwebseite.

Quelle: Polizei Dillenburg

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