Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet, dass sich die Fälle häufen in denen auf der Mobilfunkrechnung Beträge anderer Anbieter auftauchen und die Provider teils drastische Maßnahmen ziehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Tauchen unberechtigte Kosten von Drittanbietern auf der Mobilfunkrechnung auf, können Sie sich wehren.
  • Uns werden aber Fälle geschildert, bei denen Provider schnell mit einer Anschlusssperre drohen oder sie sogar durchführen.
  • Rechtens ist das nur, wenn Sie bei Ihrem Provider mit mindestens 75 Euro im Rückstand sind. Auch darum gilt: Widersprechen Sie unberechtigten Drittanbieter-Posten!

Ungewollte Abos und andere Kosten von Drittanbietern auf der Mobilfunkrechnung bereiten Verbrauchern große Probleme.

Der Anbieter mobilcom-debitel fällt dabei besonders negativ auf: Rund ein Viertel der entsprechenden Beschwerden bei den Verbraucherzentralen betreffen diesen Mobilfunkprovider, auf dessen Rechnungen Verbraucher immer wieder ungewollt Beträge finden. Das zeigen Erkenntnisse aus dem Frühwarnnetzwerk des Projekts Marktwächter.

Insgesamt sind Drittanbieterforderungen im Bereich der Telekommunikationsanbieter bundesweit das häufigste Beschwerdethema. In den letzten sechs Monaten sind bei den Verbraucherzentralen mehrere hundert davon eingegangen. Der Anteil an Beschwerden zu mobilcom-debitel ist dabei mit rund 25 Prozent „geradezu alarmierend hoch“, so Tom Janneck, Leiter des Schleswig-Holsteiner Marktwächter-Teams.

Probleme mit Drittanbietern

Die Maschen der Drittanbieter münden meist in ungewollten Abos, deren Kosten dann über die monatliche Mobilfunkrechnung mit vom Konto eingezogen werden. In den meisten Fällen reicht das Antippen eines Werbebanners aus, um in einer Abofalle zu landen. Und das, obwohl ein Vertrag erst dann wirksam wird, wenn man sich per Button ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet.

Es sind auch Fälle bekannt, bei denen Nutzer von gängigen Internetseiten, ohne etwas anzutippen, auf unbekannte Seiten umgeleitet wurden. Das Ergebnis waren ungewollte Abos mit bis zu 9,99 Euro pro Woche.


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Auf der Rechnung nicht gleich zu erkennen

Gerade die Zahlungspflicht wird in der Werbung für Bezahl-Angebote oft verschleiert: Viele wissen am Monatsende gar nicht, woher der Posten auf der Mobilfunkrechnung überhaupt stammt. Denn die eigentlichen Abo-Betreiber („Drittanbieter“) sind meist gar nicht zu erkennen – auf der Rechnung findet man in vielen Fällen den Namen einer Abrechnungsfirma.

So können Sie Ihr Geld zurückfordern

Sollten Sie auf Ihrer Monatsrechnung Beträge über Leistungen finden, die Sie nicht bewusst gekauft haben, können Sie sich auf mehreren Wegen wehren (am besten schriftlich per Einschreiben).

  • Eine Drittanbietersperre schließt Käufe für die Zukunft aus. Diese können Sie kostenlos bei Ihrem Provider beantragen. Dadurch könnten Sie allerdings auch eine eventuell gewollte Möglichkeit verlieren, mit Ihrer Mobilnummer Zahlungen zu tätigen.
  • Unberechtigte Abrechnungen können Sie beim Abo-Betreiber sowohl für die Zukunft stoppen,
  • als auch die Rechnung beanstanden und den Betrag zurückfordern.

Wie das im Detail funktioniert und eine Reihe von Musterbriefen haben wir für Sie zusammengestellt. Damit sind Sie vor unberechtigten Forderungen sicher.

Wenn die umstrittenen Kosten mit der Mobilfunkrechnung per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen worden sind, können Sie den Gesamtbetrag kostenlos bei Ihrer Bank zurückbuchen lassen. In dem Fall müssen Sie danach dem Mobilfunkanbieter dessen berechtigte Forderungen ohne den Drittanbieteranteil erneut überweisen. Schreiben Sie dem Provider außerdem einen Brief mit einer Tilgungsbestimmung, in der Sie erklären, dass Sie die volle Summe zurückgebucht und eine neue Überweisung ausschließlich für die berechtigten Ansprüche getätigt haben.

Provider macht Gegenwehr schwer

Verbraucher berichten uns, dass bei mobilcom-debitel teilweise sogar trotz bestrittener Forderungen eine Anschlusssperre angedroht und durchgeführt wird. Ihnen wird „von mobilcom-debitel die Pistole auf die Brust gesetzt: Entweder sie zahlen den Rechnungsbetrag oder der Telefonanschluss wird gesperrt. Eine Praxis, die wir leider auch bei anderen Telekommunikationsanbietern feststellen“, so Janneck.

Laut Telekommunikationsgesetz (§ 45k Abs. 2) darf ein Telekommunikationsunternehmen das nur durchführen

  • nach vorheriger schriftlicher Androhung einer Sperre und
  • bei Zahlungsverzug mit mindestens 75 Euro.

Bestreiten Sie gegenüber Ihrem Telekommunikationsanbieter Beträge von Drittanbietern, dürfen diese nicht auf die 75-Euro-Regelung aufgerechnet werden.

Bei Problemen bezüglich Drittanbietern können Sie bei uns individuelle Hilfe in einer Beratungsstelle bekommen. Wir helfen auch, wenn Ihr Anschluss zu Unrecht gesperrt worden ist.

Quelle: Verbraucherzentrale


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