Streit um Ticket-Rückzahlung bei abgesagten Konzerten

Autor: Claudia Spiess


Liebe Leserin, lieber Leser,

jeden Tag strömt eine Flut von Informationen auf uns ein. Doch wie viele davon sind wirklich wahr? Wie viele sind zuverlässig und genau? Wir bei Mimikama arbeiten hart daran, diese Fragen zu beantworten und dir eine Informationsquelle zu bieten, der du vertrauen kannst.

Aber um erfolgreich zu sein, brauchen wir deine Hilfe. Du hast es in der Hand, eine Welt voller vertrauenswürdiger Informationen zu schaffen, indem du uns jetzt unterstützt. Jede Unterstützung, ob groß oder klein, ist ein wichtiger Beitrag zu unserer Mission.

Werde Teil einer Bewegung, die sich für die Wahrheit einsetzt. Deine Unterstützung ist ein starkes Signal für eine bessere Informationszukunft.

❤️ Herzlichen Dank

Du kannst uns entweder via PayPal oder mittels einer Banküberweisung unterstützen. Möchtest Du uns längerfristig unterstützen, dann kannst Du dies gerne mittels Steady oder Patreon tun.


Verbraucherzentrale geht gegen unzulässige Zeit-Begrenzung bei Ticket-Erstattung vor
Verbraucherzentrale geht gegen unzulässige Zeit-Begrenzung bei Ticket-Erstattung vor

Verbraucherzentrale geht gegen unzulässige Zeit-Begrenzung bei Ticket-Erstattung vor.

Zahlreiche Konzert-Tickets können durch die Corona-Pandemie nicht zum Einsatz kommen. Ihr Umtausch gestaltet sich oft problematisch. Unter anderem versuchen Anbieter, die Frist zur Rückerstattung extrem zu verkürzen.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) ist das rechtswidrig. Nachdem sie im Juli bereits einen Anbieter erfolgreich abgemahnt hat, wendet sie sich nun gegen einen zweiten.

[mk_ad]

Absage von Veranstaltungen

Im Mai 2020 sollte Udo Lindenberg nach Berlin kommen, Tickets dazu bot die Plattform www.global-tickets.com an. Insgesamt 600 Euro bezahlte eine Verbraucherin für vier Eintrittskarten, doch dann kam alles anders als geplant.

In Folge der Corona-Pandemie informierte der Konzertveranstalter, Vorverkaufsstellen würden die Ticketpreise ab 1. Juni 2020 rückerstatten. Global Tickets verweigerte die Rückabwicklung jedoch schon vorher. Dabei berief sich der Plattformbetreiber auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen er für die Rücksendung der Tickets eine Frist von zwei Wochen nach Absage der Veranstaltung setzte – während er gleichzeitig auf seiner Internetseite mit einer „100% Ticketgarantie“ warb, sowie mit dem Versprechen, er garantiere bei Ausfall der Veranstaltung die Rückabwicklung von Ticketbestellungen.

„Eine solche zeitliche Begrenzung für die Rückerstattung ist nach unserer Ansicht nicht zulässig, wenn der Anbieter mit einer Garantie der Rückabwicklung wirbt“, sagt Dr. Katarzyna Guzenda, Rechtsexpertin bei der VZB. „Diese Bestimmung bewerten wir als überraschend für die Kunden und haben den Ticketanbieter deswegen abgemahnt. Wir wollen erreichen, dass Kunden auch nach Ablauf dieser überraschenden Frist ihr Geld direkt bei ihrem Anbieter zurückverlangen können“, so die Brandenburger Verbraucherschützerin.

Rückgabefrist von Tickets

Aber auch die Veranstalter selbst dürfen die Rückgabefrist von Tickets für abgesagte Ereignisse nicht beliebig verkürzen.

So hatte im Juni der Veranstalter des Helene Beach Festivals in Frankfurt (Oder) eine kurze Frist zur Rückabwicklung gesetzt und mitgeteilt, die Tickets würden nach Ablauf dieser Frist ersatzlos verfallen. Die VZB mahnte dieses Vorgehen infolge einer Verbraucherbeschwerde ab – mit Erfolg. Der Veranstalter sah den Fehler ein, verpflichtete sich, solche Aussagen nicht mehr zu verbreiten und änderte die Informationen zum Umtausch von Tickets auf seiner Internetseite.

Fragen zu Rückerstattungen

Verbraucher, die rechtliche Fragen zu Rückerstattungen von Konzerttickets haben, können sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:

  • Telefonische Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/terminbuchung,
  • E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung
Artikelbild: Shutterstock / Von dwphotos


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Mehr von Mimikama