Bei einer Polizeikontrolle hatten zwei Polizisten einem 59-Jährigen den Gang zur Toilette versagt, als sie ihm Handschellen anlegen wollten, passierte das Malheur – jetzt sind jene Beamten wegen Körperverletzung verurteilt worden

Wie auf den Websites der Süddeutschen Zeitung und der Frankfurter Allgemeinen berichtet, hatten im März 2014 zwei Polizisten einen Mann nicht auf die Toilette gelassen, obwohl er ausdrücklich auf sein dringendes Bedürfnis hingewiesen habe.

In Deutschland haben Gefangene natürlich das Recht, ihre körperlichen Grundbedürfnisse zu erledigen  und auch wenn man von der Polizei festgesetzt wurde, darf man trotzdem auf die Toilette gehen.

In Mosbach im Odenwald im Norden von Baden-Württemberg sind jetzt zwei Polizisten vor Gericht verurteilt worden, da sie einem 59-Jährigen den Gang zur Toilette versagt hatten.

Die Beamten hatten den Vorgang vor Gericht bestätigt, wiesen aber darauf hin, sie hätten den eingeforderten Toilettengang als Schutzbehauptung betrachtet. Sie hatten es für möglich gehalten, dass der Mann Alkohol getrunken habe. Dem war aber nachweislich nicht so.

Als sie versuchten dem Mann Handschellen anzulegen, hatte dieser laut Anklage seinen Stuhlgang nicht mehr halten können.

Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, dass es den Beamten um eine Disziplinierung des Fahrers und nicht um die Strafverfolgung gegangen wäre. Sie hätten zeigen wollen, “wer der Chef ist”.

Für den einen Polizisten verhing das Landgericht Mosbach eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten, gegen den anderen eine Geldstrafe von 9.000 Euro.

Der Autofahrer erklärte bei Gericht, er habe sich mitnichten körperlich gewehrt.

“Ich wusste gar nicht, wie mir geschieht.”

Quelle: Frankfurter Allgemeine, Süddeutsche Zeitung


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