Seit etwa einer Stunde bekommen wir laufend neue Anfragen zu einem Baby, welches angeblich tot in einer Abfall-Container gefunden wurde.

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Die Polizei Bayer hat zu diesem Vorfall bereits zwei Pressemeldungen veröffentlicht.

Polizei Bayern Pressemeldung 27.4.2015

Neugeborenes Kind tot aufgefunden. Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. und des Polizeipräsidiums Oberpfalz.

NEUSTADT/W. Nach einer Mitteilung an die Polizei am Montagmittag, 27.04.2015 fanden Ermittler der Kripo Weiden gegen 15:30 Uhr in einem Container eines Lebensmittelmarktes in Neustadt an der Waldnaab den Leichnam eines neugeborenen Kindes.

Die mögliche Kindsmutter, eine junge Frau aus dem Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab befindet sich in polizeilicher Obhut.

Die Frau begab sich aufgrund gesundheitlicher Probleme in ärztliche Behandlung. Die Ermittlungen zu den noch unklaren Geschehnissen führt die Kripo Weiden durch.  Bei Vorliegen weiterer Erkenntnisse wird nachberichtet.

Polizei Bayern Pressemeldung 28.4.2015 – Nachtrag

NEUSTADT/W. Wie bereits berichtet, fanden Ermittler der Kripo Weiden am Montag, 27.04.2015 gegen 15:30 Uhr in einem Container eines Lebensmittelmarktes in Neustadt an der Waldnaab den Leichnam eines neugeborenen Kindes.

Ein vorläufiges Obduktionsergebnis von Montagabend zeigt, dass das Kind zum Zeitpunkt der Geburt lebte und gewaltsam zu Tode kam.

Die mögliche Mutter, eine 21jährige Frau aus dem Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab wurde noch am Montagnachmittag festgenommen. Die Kripo Weiden führt in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Weiden Ermittlungen wegen eines Tötungsdeliktes durch.

Für Dienstagnachmittag, 28.04.2015 ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft Weiden die Vorführung der Frau vor den Ermittlungsrichter am Amtsgericht Regensburg vorgesehen.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand hielt sich die junge Frau am Samstag, 25.04.2015 in dem Lebensmittelmarkt auf und brachte das Kind zur Welt. In der Folge kam das Kind gewaltsam zu Tode und der Leichnam wurde in dem Container abgelegt.

Die Mitteilung an die Polizei erfolgte am Montagmittag durch einen Mediziner, der von dem Umstand Kenntnis erlangte, dass die junge Frau ihr Kind entbunden hatte, aber die weiteren Umstände, insbesondere der Verbleib des Kindes, unklar erschienen.

mimikama- Hinweis!

Auch wenn das Thema sehr viele Emotionen hervorruft, so geben wir zu bedenken, dass man als User keine persönlichen Daten der Betroffenen öffentlich auf Facebook bekannt geben darf!

Darunter fallen z.B. die Adresse, der Arbeitgeber oder die Angabe von Verwandten. Da die Frau der Polizei bereits bekannt ist, gibt es auch keine Fahndung.

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Screenshot: Facebook / Öffentlicher Statusbeitrag

Die Angabe ihrer persönlichen Daten verstößt somit gegen das Persönlichkeitsrecht, welches weiterhin gilt, auch wenn sich jemand strafbar gemacht hat.

Dasselbe gilt auch für eine Hetze, welche in solchen Situationen sehr schnell entstehen kann und Personen recht schnell mit virtuellen Mistgabeln die Todesstrafe (ein-)fordern.


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