“20 Asylwerber traten in Hungerstreik: Sie fordern 2.000 Euro netto Taschengeld”. Hier gilt es ganz genau hinzuschauen, um was es geht!

Auf Facebook gibt sich diese Meldung wie folgt:

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Was können wir dazu sagen?

Das Bild, auf den 3 Herren zu sehen sind, konnten wir nur auf genannter Seite finden. Quelle = Privat. Das Bild stammt aus St. Kanzian, ebenso gibt es mittlerweile auch einen Pressetext der Polizei zu dem Vorfall (siehe Artikelende!)

Veröffentlicht wurde dieser von unzensuriert.at. Was und wer unzensuriert.at ist kann man hier bei Wikipedia nachlesen.

Auszug Wikipedia: Unzensuriert.at ist eine im Februar 2009 gegründete rechtspopulistische Plattform aus Wien.

Im Bericht steht u.a

In St. Kanzian am Klopeinersee traten 20 Asylwerber in Hungerstreik: Sie fordern 2.000 Euro netto pro Monat Taschengeld und statt der Fremdenkarten, die ihnen als Asylwerber ausgehändigt werden, einen richtigen Reisepass. Dieser Vorfall am Mittwoch geht aus einem Polizeiprotokoll hervor. Der Obmann der Kärntner Freiheitlichen, Christian Ragger, bezeichnete diese Aktion als „unverschämte Forderung“, die zeige, dass manche damit spekulierten, den Sozialstaat ausbeuten zu können.

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Quelle: Webseite – unzensuriert.at

Genannter Herr Ragger, von der FPÖ (Freitheitliche Partei Österreich) hat am 16.9.2015 über die APA (Austria Presseagentur) folgenden Pressetext versendet:

Christian Ragger: Unverschämte Forderung einzelner Flüchtlinge

20 Personen in St. Kanzian im „Hungerstreik“, weil sie nicht 2.000 € netto pro Monaten bekommen

Klagenfurt (OTS) – „Die Flüchtlingskrise hat viele Gesichter. Neben der Not vieler, gibt es leider auch einige, die glauben, die Willkommenskultur ausnützen zu können, um unverschämte Forderungen durchzusetzen“, teilt der Obmann der Kärntner Freiheitlichen LR Mag. Christian Ragger mit. Er nimmt dabei Bezug auf einen aktuellen Vorgang in St. Kanzian. 20 Asylwerber traten hier am Dienstag in den Hungerstreik, weil ihnen keine Pässe ausgehändigt wurden, sondern, wie es das Gesetz vorsieht, Fremdenkarten, und weil sie nicht 2.000 Euro netto pro Monat Taschengeld erhalten.

Das Bizarre daran ist, dass diese „streikenden“ Asylwerber zusätzlich eine Pressekonferenz veranstalten wollten. Sie gingen offenbar davon aus, dass sie durch entsprechende Berichte in Medien ihre Forderungen durchsetzen könnten.

„Das Ganze zeigt, dass man sich der Flüchtlingsfrage sehr differenziert nähern muss. Unter den Kriegsopfern befinden sich auch solche, die damit spekulieren, dass sie das berechtigte Mitleid für erstere für sich persönlich ausbeuten können. So mischen sich viele Wirtschaftsflüchtlinge unter jene, denen tatsächlich das Asylrecht zusteht“, erklärt Ragger.

Man müsse den zuständigen Behörden alle Möglichkeiten geben, um eine klare Trennung unter den Massen an Flüchtlingen vornehmen zu können.

„Viel zu lange war man zu blauäugig, um diese Wahrheit zur Kenntnis zu nehmen“, betont Ragger. Die FPÖ weist schon lange darauf hin“. Erst jetzt, wo der Flüchtlingsandrang unbewältigbar wird, komme bei der SP-VP-Regierung dieser Realismus durch Grenzkontrollen etc. zum Ausdruck.

Die unverschämten Forderungen der Streikenden in St. Kanzian offenbaren ein weiteres Problem.

„Offensichtlich gibt es unter Flüchtlingen ganz falsche Vorstellungen, was sie in Österreich oder Deutschland erwartet. Asylrecht bringt Rechte und Pflichten. Über letztere wird kaum informiert“, so Ragger.

„Die Sozialleistungen in Deutschland, Österreich und Schweden üben eine Sogwirkung auf Flüchtlinge aus, sodass sie die anderen EU-Staaten als Gaststaaten sogar ablehnen. Hier ist dringend eine Änderung nötig“, fordert Ragger abschließend.

(Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

Die Freiheitlichen in Kärnten – FPÖ
9020 Klagenfurt
0463/56 404

Quelle: OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | FLK0002

So wie es aussieht hat “unzensuriert” hier einen Pressebricht veröffentlicht. Auch auf anderen einschlägigen Seiten kann man diesen Pressetext finden.

Fazit:

Christian Ragger (FPÖ) hat einen Pressetext über die APA (Richtigstellung: Über OTS Original Text Service) versendet, der u.a. bei unzensuriert veröffentlicht wurde.

Es gibt nun einige Pressemitteilungen, die über diesen Vorfall schreiben:

Ein User hat uns Zeitungsausschnitt der “Kronen Zeitung” zugesendet.

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UPDATE: Der Nationalratsabgeordnete Matthias Köchl hat auf seiner Facebook-Seite folgendes veröffentlicht:

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Die FPÖ verbreitet per OTS Gerüchte. Aufhetzung.

Habe heute in St. Kanzian im Flüchtlingsheim selbst nachgefragt. Die wissen nichts von einem Protest. Habe das SCHRIFTLICH. Ende der Durchsage. Danke.

Verweis: https://www.facebook.com/matthiaskoechl.privat/posts/10207246108178263

UPDATE 20.9.2015 PRESSEAUSSENDUNG DER POLIZEI KÄRNTEN: KEIN Hungerstreik

Presseaussendung der Polizei Kärnten

Bereits am 15. September 2015 kam es in einer Asylwerberunterkunft im Bezirk Völkermarkt zu einem angeblichen Hungerstreik von rund 20 Asylwerbern. Diese Personengruppe hat bereits vor längerer Zeit in Österreich um Asyl angesucht, ihr diesbezügliches Verfahren ist aber bis dato noch nicht abgeschlossen. Mit dem angekündigten Hungerstreik wollten sie eine Beschleunigung bzw. den zeitnahen Abschluss ihres Asylverfahrens erreichen. Konkret erwarteten sie die Ausstellung von Reisepässen sowie 2.000,- Euro im Monat vom Staat.

Dazu wird festgehalten, dass Fremde, denen in Österreich Asyl gewährt wurde, während der ersten 4 Monate nach Asylgewährung (wie auch während des Asylverfahrens) Anspruch auf Grundversorgung haben. Danach erhalten sie – wenn sie kein eigenes Einkommen beziehen – die Mindestsicherung, gegebenenfalls auch die Familienbeihilfe, wie auch ein Reisedokument.

Die Asylwerber forderten nicht einfach einen fiktiven Betrag von 2.000,- Euro, sondern errechneten diesen Betrag aus den in Österreich geltenden Sätzen, der ihnen und ihren Familien nach positiven Abschluss des Verfahrens bzw. nach weiteren 4 Monaten in der Grundversorgung zustehen würde.

Nach Gesprächen mit dem Quartiergeber ließen die Asylwerber von ihrem Vorhaben ab, es gab keinen Hungerstreik. Eine polizeiliche Intervention fand nicht statt.

Presseaussendung
vom 19.09.2015, 20:27 Uhr

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