Meldungen zufolge hatten sich Mitarbeiter von Donald Trump erkundigt, wie eine Erweiterung des Mount Rushmore ablaufen könnte. Laut Trump sind dies Fake News.
Der weltberühmte Mount Rushmore ist für das vierköpfige, in Stein gehauene Team der US-Präsidenten Washington, Jefferson, Lincoln und Roosevelt bekannt.
Die Verwaltung liegt beim Bundesstaat. Eine Erweiterung ist nicht vorgesehen.
Donald Trump interessiert an Verewigung in Stein?
Mitarbeiter von Donald Trump hätten die Gouverneurin von South Dakota, Kristi Noem, darauf angesprochen, dass der gegenwärtige US-Präsident ebenfalls am Mount Rushmore seinen Platz erhalten sollte, berichtet die „New York Times“.
CNN berichtete, dass Trump die Gouverneurin auch bei einem Treffen im Weißen Haus darauf angesprochen hätte:
„Weißt du, dass es mein Traum ist, mein Gesicht am Mount Rushmore zu haben?“
Kristi Noem habe das für einen Scherz gehalten und gelacht. Da Donald Trump allerdings nicht lachte, wurde ihr klar, dass er es wohl ernst meinte.
Modell des Mount Rushmore mit Trumps Gesicht
Laut „New York Times“ empfing Noem den Präsidenten am 4. Juli persönlich. Für diese Gelegenheit hatte sie ein besonderes Geschenk vorbereitet: Ein etwa eineinhalb Meter hohes Modell des Mount Rushmore mit dem Gesicht von Donald Trump darauf.
Trump deklariert diese Meldung als Fake News
In seinem Twitter Account kann man Trumps Aussage zu diesem Thema lesen.
This is Fake News by the failing @nytimes & bad ratings @CNN. Never suggested it although, based on all of the many things accomplished during the first 3 1/2 years, perhaps more than any other Presidency, sounds like a good idea to me! https://t.co/EHrA9yUsAw
— Donald J. Trump (@realDonaldTrump) August 10, 2020
Das sind Fake News von @nytimes & @CNN. Ich habe es nie vorgeschlagen, obwohl es für mich nach all den vielen Dingen, die in den ersten 3 1/2 Jahren erreicht wurden, vielleicht mehr als in jeder anderen Präsidentschaft, eine gute Idee ist!
Quelle: Redaktionsnetzwerk Deutschland / Spiegel
Artikelbild: Glomex
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
