Patentamt weist Idee für Überwachungschip zurück

Verbreitete Fehlinformation über Patent für Überwachungschip widerlegt

Die Behauptung

In sozialen Medien wird behauptet, es gäbe seit 2009 ein Patent für einen Überwachungs- und Tötungschip für Menschen, eingetragen beim Patentamt München.

Falsch

Die Behauptung ist falsch. Das Patentamt hat nie ein Patent auf eine solche Erfindung erteilt. Ein entsprechender Antrag wurde wegen Verstoßes gegen das Patentgesetz abgelehnt.

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Es ist erstaunlich, wie lange sich manche Falschmeldungen halten können, besonders wenn sie schockierend oder alarmierend sind. Ein solches Beispiel ist die Behauptung über einen Überwachungs- und Tötungschip, der angeblich beim Münchner Patentamt angemeldet wurde. Diese Geschichte hat sich seit 2009 hartnäckig in den sozialen Medien verbreitet, obwohl sie von Anfang an falsch war.

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Gerüchte/Behauptungen zum Überwachungschip

Ein Sharepic, das in sozialen Netzwerken kursiert, zeigt einen Screenshot eines Artikels aus der Augsburger Allgemeinen aus dem Jahr 2009, der nur die Überschrift und den Teaser enthält, dass ein Patent zur Überwachung und Tötung von Menschen durch einen implantierten Chip angemeldet wurde. Dies hat zu zahlreichen besorgten Kommentaren geführt, die die Zukunft solcher Technologien in Frage stellen.

Screenshot des Sharepics auf TikTok (hier archiviert)
Screenshot des Sharepics auf TikTok (hier archiviert)

Bewertung

Die Behauptung, ein solches Patent sei erteilt worden, ist falsch. Ein Patent auf diese Erfindung wurde nie erteilt, da es gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstößt. Dies steht im Einklang mit dem zweiten Absatz des Patentgesetzes, der solche Patente ausdrücklich ausschließt.

Die Fakten

Der in den sozialen Medien verbreitete Screenshot zeigt nur einen Ausschnitt des Artikels und lässt wesentliche Informationen weg. Eine Sprecherin des Münchner Patentamtes erklärte damals, dass ein Patent auf diese Erfindung nicht erteilt werden könne. Das Patentgesetz schließe Patente aus, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstießen.

Jahre später bestätigte das Patentamt erneut, dass das Verfahren abgeschlossen und kein Patent erteilt worden sei. Obwohl dies klar kommuniziert wurde, hält sich die irreführende Darstellung bis heute hartnäckig in den sozialen Netzwerken. Dies zeigt, wie wichtig es ist, den gesamten Kontext zu betrachten und sich nicht nur auf Ausschnitte zu verlassen.

Weitere Informationen

Ein ähnliches Beispiel für eine hartnäckige Fehlinformation ist die Geschichte über RFID-Chips, die angeblich zur Überwachung von Menschen eingesetzt werden. Diese Geschichten spielen oft mit Ängsten vor totaler Überwachung und Kontrollverlust. Es ist wichtig zu betonen, dass technologische Entwicklungen strengen ethischen und rechtlichen Prüfungen unterzogen werden, bevor sie in die Praxis umgesetzt werden.

Fazit

Patente sind ein Instrument zum Schutz von Innovationen, nicht zur Förderung gefährlicher oder ethisch fragwürdiger Erfindungen. Das Patentgesetz stellt sicher, dass keine Patente für Erfindungen erteilt werden, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Diese Schutzvorkehrungen sind ein wichtiger Bestandteil des Innovationssystems und tragen dazu bei, dass der technologische Fortschritt im Einklang mit ethischen Normen steht.


Um nicht auf Falschinformationen hereinzufallen, ist es wichtig, immer den gesamten Kontext zu betrachten und Quellen kritisch zu hinterfragen. Abonnieren Sie unseren Newsletter und melden Sie sich für unsere monatlichen Online-Vorträge und Workshops an, um immer gut informiert zu sein.

Quelle: dpa-factchecking

MIMIKAMA · FAKTENCHECK

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