Nach zahlreichen Beschwerden verärgerter Verbraucher wegen ungebetener Werbeanrufe, hat die Bundes­netz­agentur nun eine drastische Strafe verhängt: 150 000 Euro soll die CenturyBiz GmbH zahlen.

Das Nürn­berger Unternehmen machte mit einschüchternden und aggressiven Telefon­anrufen Werbung für seine Tier­nahrung „Dinner for Dogs“. ‘test.de’ sagt, wo und wie sich Verbraucher über unerwünschte Telefonwerbung beschweren können.

Wie ‘test.de – Die Stiftung Warentest’ auf ihrer Webseite berichtet hatten, beschwerten sich Angerufene seit Jahren über den “unglaublichen Telefonterror”.

Betroffene schildern:

„Extrem nervig, die rufen ständig und immer wieder an.“

“Eine Dame rief an und sagte ein paar kostenlose Proben zu. Einige Tage später kam ein großes Paket mit Rechnung.“

„Das war ein großer Fehler.“

Verbraucher sollen sogar an Sonn- und Feiertagen belästigt werden und statt Probepackungen erhielten Angerufene zahlungspflichtige Sendungen.

“Cold Calls”

Unerwünschte Werbeanrufe dieser Art werden als “Cold Calls” bezeichnet. Die Bundesnetzagentur hat eine eigene Internetseite erstellt, wo sich Verbraucher, die von unerlaubter Telefonwerbung belästigt werden, Beschwerde einreichen können.

Die gut dokumentieren Beschwerden zahlten sich aus:

Gegen die Hundefutter-Hersteller konnten Ermittlungen eingereicht werden, da man den Nürnbergern nachweisen konnte, Werbeanrufe ohne Einwilligung der Betroffenen getätigt zu haben.

Da die Art und Weise der Gesprächsführung nicht hinnehmbar war, fiel das Bußgeld für “Dinner for Dogs” mit 150 000 Euro sehr hoch aus. Jedoch ist die verhängte Buße noch nicht rechtskräftig und CenturyBiz GmbH legte Einspruch gegen den Bescheid ein.

Tipps:

  • Erlaubt sind Werbeanrufe bei Privatpersonen nur, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich zugestimmt hat und zwar noch vor dem Anruf! Zum Beispiel in Form eines auf dem Postweg zugestellten Schriftstücks.
  • Lässt sich der überrumpelte Angerufene zu einer Bestellung hinreißen, ist der Kauf gültig, auch wenn es sich um Abonnements oder einem Wechsel (z.B. Energieversorger) handelt. Am besten gleich auflegen!
  • Hat man versehentlich einen Vertrag abgeschlossen, kann man von einem 14-tätigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.
  • Beschwerde bei der Bundesnetzagentur mit Namen der Firma, Name des anrufenden Mitarbeiters und Telefonnummer des Anrufers einreichen.

Weiter Informationen und Tipps findet man unter Unerlaubte Telefonwerbung Stiftung Warentest.

Quelle: test.de


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