Die Verbraucherzentrale NRW warnt: Niemals sollte man sich am Telefon oder an der Haustür zu schnellen Strom- oder Gasverträgen drängen lassen. Besser sind Bedenkzeit und ein genauer Tarifvergleich.

Drückermethoden auch bei Strom und Gas: Nicht überrumpeln lassen!

Sie klingeln an der Haustür unter dem Vorwand, eine Energieberatung durchführen zu wollen, über neue Preise zu informieren oder Vertragsdaten abgleichen zu wollen. Oder sie melden sich unaufgefordert am Telefon und überraschen mit der Nachricht, dass angesichts der anstehenden Gas- oder Strompreiserhöhung der Stadtwerke ein Anbieterwechsel schnell und sorgenfrei echte Ersparnis bringt. Mit solchen unlauteren Anbahnungsmaschen sind unseriöse Direktvertriebler unterwegs, um Strom- und Gaskunden neue Verträge aufzudrängen. Oft landen die überrumpelten Kunden ungewollt bei einem neuen Energieversorger oder stellen fest, dass der Tarif keineswegs so günstig ist, wie er angepriesen wurde.




14-tägiges Widerrufsrecht

Niemals sollten Sie sich am Telefon oder an der Haustür zu schnellen Abschlüssen drängen lassen. Besonders hellhörig sollten Sie sein, wenn damit geworben wird, dass das Angebot nur bei sofortigem Vertragsabschluss gilt und damit zusätzlicher Entscheidungsdruck aufgebaut wird. Generell empfiehlt es sich, Bedenkzeit zu verlangen sowie die Vertragsangaben und das Kleingedruckte in Ruhe zu lesen und Tarife genau zu vergleichen. Wichtig zu wissen für Betroffene: Bei Haustürgeschäften gilt ein vierzehntägiges Widerrufsrecht, um sich vom Vertrag zu lösen!

Die Verbraucherzentrale NRW sammelt Beschwerden zu „Drückermethoden“ mit Energielieferverträgen an der Haustür oder am Telefon und wird gegebenenfalls rechtlich gegen unzulässige Praktiken vorgehen. Zudem bietet die Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW Hilfestellung im Einzelfall. Die Energierechtsberatung kostet in der Regel 9 Euro.

via Verbraucherzentrale NRW


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