„Arschloch des Jahres“ – Die Unsinnigkeit des Facebook-Prangers

Autor: Ralf Nowotny

Täter längst gefasst und verurteilt
Täter längst gefasst und verurteilt

Wenn eine Facebook-Seite dringend mehr Aufmerksamkeit braucht, gibt es ein einfaches Rezept: Einen Aufreger posten!

Dabei wird sich oftmals nicht darum geschert, ob es sich um eine möglicherweise strafbare, private Fahndungsmeldung handelt und es reichlich unsinnig ist, ein Bild zu posten, ohne überhaupt die Hintergründe wie Zeit, Ort und aktuellen Status zu kennen:

Screenshot: mimikama.org
Screenshot: mimikama.org

Arschloch des Jahres, herzlichen Glückwunsch. Je mehr Sie es teilen, desto mehr erkennen den Champion . Fotos aus dem Web?

„Fotos aus dem Web“ ist schon mal eine ganz tolle Quellenangabe.
Glücklicherweise sind wir aber im Web zu Hause und konnten mehr über das Bild des Mannes, der anscheinend Abfall im Wasser entsorgt, herausfinden.

Tatort: Rumänien

Wie die rumänische Seite „ardealnews“ berichtet, wurde das Foto am 7. April 2019 in den sozialen Medien geteilt. Schnell stand der Ort der Tat fest: Dies geschah in der Nähe der Iernuten-Brücke in der Ortschaft Reghin in Rumänien.

Täter bekannt und bestraft

Der Mann wurde auch schnell erkannt und gemäß den Umweltschutzgesetzen Rumäniens bestraft:
Er wurde zu einer Geldstrafe von 7.000 Leu, umgerechnet 1.469,63 Euro, verurteilt.

Private Fahndungsaufrufe können strafbar sein!

Als „Privatermittler“ schlittert man auf sehr dünnem Eis. Viele Nutzer, die privat dazu auffordern, eine bestimmte Person zu finden, sowie die Nutzer, die diese Aufrufe dann teilen, wissen oftmals nicht, dass sie sich mit solchen Aufrufen durchaus strafbar machen können!

Private Fahndungsaufrufe auf Facebook können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen!

Das musst du über private Fahndungsaufrufe wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.
  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.
  • Oftmals suchen Eltern privat nach ihren verschwundenen Kindern, auch wenn dies Aufgabe der Polizei ist und die Fahndung sogar behindern kann, wenn die Polizei zuerst im privaten Umfeld nachforscht und dadurch ein möglicher Täter gewarnt wird. Zudem sollten diese Eltern dann auch im Kopf behalten, den Beitrag später wieder zu löschen, zudem besteht die Gefahr, dass der Beitrag einfach kopiert wird, die private Fahndung also noch Jahre später im Netz rumschwirrt!

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

Hexenjagd 2.0

Moderne Hexenjagd auf Facebook ist ein ernst zu nehmendes Thema. Es ist immer einfach, seinen Unmut zu äußern und Menschen zu bedrohen, so lange man gemütlich vor seinem Bildschirm sitzt.

Das solches Verhalten ernsthafte Konsequenzen (schon allein für das Verbreiten solcher Hetze) haben kann ist leider viel zu wenigen bewusst. Nicht umsonst gibt es Gesetze die Verdächtige schützen, Selbstjustiz verbieten, Rufmord und Verleumdung verhindern sollen. Nicht ohne Grund schützen Gesetze unsere Privatsphäre und verbieten die ungefragt Weitergabe von personenbezogenen Daten oder die unerlaubte Nutzung von Fotos.

Wer sich an einer modernen Hexenjagd beteiligt, macht sich also ebenfalls strafbar!
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