Oft bekommen Frauen es nicht einmal mit, wenn jemand ein Foto unter ihren Rock oder ihr Kleid gemacht hat. Es geht nämlich schnell: im Café, in der Bahn, auf der Rolltreppe oder auf der Straße. Ein solches Handyfoto kann unauffällig gemacht werden, bei den allermeisten Smartphones kann das Klickgeräusch beim Fotografieren ausgeschaltet werden. So ist es noch schwieriger als Betroffene darauf aufmerksam zu werden. Dies berichtet Juuuport auf seiner Facebookseite:

Leider gibt es Menschen, die das ausnutzen: Immer wieder kommt es vor, dass Mädchen oder Frauen unter den Rock fotografiert oder gefilmt wird. Das nennt man „Upskirting“. Die Fotos und Videos werden ungehemmt auf Instagram, TikTok und YouTube zur Schau gestellt oder über WhatsApp verschickt.

Lange Zeit war Upskirting in Deutschland straffrei. Im Herbst 2020 wurde dann aber endlich das Gesetz zur „Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen“ beschlossen.

Seitdem ist das heimliche Fotografieren des Intimbereichs oder des Ausschnitts („Downblousing“) sowie die Weiterverbreitung dieser Aufnahmen eine Straftat und wird als Sexualdelikt eingestuft.

Deutschland:

Beim Downblousing und Upskirting besteht Strafbarkeit aber erst seit dem 1. Januar 2021. Denn mit diesem Datum trat § 184k Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft.  In Absatz 1 heißt es:

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. absichtlich oder wissentlich von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind,

2. eine durch eine Tat nach Nummer 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder

3. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in der Nummer 1 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht.

Österreich:

Dies gilt auch für Österreich. Am 2. September 2020 wurde das neue Gesetz zu „Hass im Netz“ präsentiert. Hier gab es Änderungen im Strafrecht.

Upskirting: Dieser Tatbestand wurde nun neu geschaffen. Hierbei handelt es sich um das absichtliche Fotografieren oder Filmen unter den Rock oder in den Ausschnitt – ohne Einwilligung der abgebildeten Person. Hier drohen künftig Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. (Quelle)

Verhaltenstipps bei Upskirting

Wenn Du mitbekommst, dass jemand einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt fotografiert, und damit ihre Intimsphäre verletzt, solltest Du

  • die fotografierte Frau darüber informieren, dass Aufnahmen von ihr gemacht worden sind.
  • gemeinsam mit der fotografierten Frau den Spanner darauf ansprechen und darauf hinweisen, dass Upskirting verboten und strafbar ist.
  • die Person auffordern, die Aufnahmen zu löschen.
  • ggfs. die Polizei hinzuziehen, wenn die Person die Aufnahmen nicht löschen will.


Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:

📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.

Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!

* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)