Upskirting und Downblousing ist strafbar
Im Sommer genießen wir die Wärme und tragen luftige Kleidung.
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Oft bekommen Frauen es nicht einmal mit, wenn jemand ein Foto unter ihren Rock oder ihr Kleid gemacht hat. Es geht nämlich schnell: im Café, in der Bahn, auf der Rolltreppe oder auf der Straße. Ein solches Handyfoto kann unauffällig gemacht werden, bei den allermeisten Smartphones kann das Klickgeräusch beim Fotografieren ausgeschaltet werden. So ist es noch schwieriger als Betroffene darauf aufmerksam zu werden. Dies berichtet Juuuport auf seiner Facebookseite:
Leider gibt es Menschen, die das ausnutzen: Immer wieder kommt es vor, dass Mädchen oder Frauen unter den Rock fotografiert oder gefilmt wird. Das nennt man „Upskirting“. Die Fotos und Videos werden ungehemmt auf Instagram, TikTok und YouTube zur Schau gestellt oder über WhatsApp verschickt.
Lange Zeit war Upskirting in Deutschland straffrei. Im Herbst 2020 wurde dann aber endlich das Gesetz zur „Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen“ beschlossen.
Seitdem ist das heimliche Fotografieren des Intimbereichs oder des Ausschnitts („Downblousing“) sowie die Weiterverbreitung dieser Aufnahmen eine Straftat und wird als Sexualdelikt eingestuft.
Deutschland:
Beim Downblousing und Upskirting besteht Strafbarkeit aber erst seit dem 1. Januar 2021. Denn mit diesem Datum trat § 184k Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft. In Absatz 1 heißt es:
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. absichtlich oder wissentlich von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind,
2. eine durch eine Tat nach Nummer 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
3. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in der Nummer 1 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht.
Österreich:
Dies gilt auch für Österreich. Am 2. September 2020 wurde das neue Gesetz zu „Hass im Netz“ präsentiert. Hier gab es Änderungen im Strafrecht.
Upskirting: Dieser Tatbestand wurde nun neu geschaffen. Hierbei handelt es sich um das absichtliche Fotografieren oder Filmen unter den Rock oder in den Ausschnitt – ohne Einwilligung der abgebildeten Person. Hier drohen künftig Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. (Quelle)
Verhaltenstipps bei Upskirting
Wenn Du mitbekommst, dass jemand einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt fotografiert, und damit ihre Intimsphäre verletzt, solltest Du
- die fotografierte Frau darüber informieren, dass Aufnahmen von ihr gemacht worden sind.
- gemeinsam mit der fotografierten Frau den Spanner darauf ansprechen und darauf hinweisen, dass Upskirting verboten und strafbar ist.
- die Person auffordern, die Aufnahmen zu löschen.
- ggfs. die Polizei hinzuziehen, wenn die Person die Aufnahmen nicht löschen will.
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
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