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Mal eben bei Ebay ein Produktfoto nutzen, ein Logo kopieren oder sein Community-Profil mit Bildern aufpeppen? Vorsicht – wer dabei Urheberrechte verletzt, riskiert teure Strafen!
Besonders bei Bildern im Internet hält sich irgendwie hartnäckig die Auffassung, das alles, was man z. B. bei google images findet, ja eh schon im Netz ist und deshalb auch von allen verwendet werden kann. Der Hinweis von Google „Das Bild ist möglicherweise urheberrechtlich geschützt“ sollte ernst genommen werden: Man kann getrost davon ausgehen, dass so ziemlich alles, was man da bei welcher Suche auch immer angezeigt bekommt, urheberrechtlich geschützt ist.
Grundsätzlich sind nur die, die das Bild gemacht haben, berechtigt, es auch zu nutzen, insbesondere: zu veröffentlichen! Und das muss von denen auch nicht erst ausdrücklich erklärt oder irgendwo angemeldet werden, sondern es ist einfach so. Für euch als Bildsuchende ist die Grundregel daher simpel: geht bei fremden Bildern einfach immer davon aus, dass man sie ohne Erlaubnis nicht nutzen darf. Und das bedeutet: rausfinden, von wem das Bild ist, Kontakt aufnehmen und fragen. Und dann die Erlaubnis abwarten.
Macht ihr es nicht so und benutzt einfach ein irgendwo gefundenes Foto auf eurer Homepage, im Community-Fotoalbum oder als Produktbild bei Ebay, riskiert ihr (teure) Abmahnungen und dass man Schadensersatzansprüche an euch stellt. In die Nachrichten kommen ja meist nur die krassen Fälle, die in der Regel mit Musikdownloads in peer-to-peer-Netzwerken zu tun haben. Aber es gibt auch genügend Rechteinhaber, die nur darauf warten, die Inhaber kleiner, privater Internetseiten wegen zu Unrecht verwendeter Bilder abzumahnen!
Legal + umsonst = möglich!
Wollt ihr bei euren Bildern korrekt bleiben, heißt das aber nicht, dass ihr immer für die Nutzung zahlen müsst. Es gibt eine ganze Reihe von Portalen, bei denen man (für nicht-kommerzielle Zwecke) kostenlos auf Nachfrage hin Fotos verwenden kann wie z. B. sxc.hu, rgbstock.com, pixelio.de oder piqs.de. Bei solchen Portalen ist es wichtig, auf die genauen Nutzungsbedingungen zu achten: Wie und wofür können die Bilder verwendet werden? Welche Quellenangaben muss ich machen (meistens: Portal und Fotograf)? Und selbst, wenn man es laut dieser Bedingungen nicht unbedingt muss: Es schadet generell nicht, beim Fotografen noch mal kurz nachzufragen und dessen Antwort vor der Veröffentlichung des Bildes auch abzuwarten. Und das ist vor allem auch: nett!
Stichwort: Creative Commons
Mit relativ wenig Mühe kann man also jede Menge Zeug finden, bei dem sich die Urheber oftmals sogar freuen, dass es jemand verwenden möchte. Da kann das Netz plötzlich ganz legal zu einer richtigen Wundertüte werden. Vielfach sind solche „Geschenke“ am „CC“-Zeichen zu erkennen, das für eine „Creative Commons“ – Lizenz steht. Auch hier geht es – vereinfacht ausgedrückt – um die Möglichkeit einer kostenlosen Nutzung, bei der nur bestimmte Regeln auf der Grundlage verschiedener Lizenzen eingehalten werden müssen. Mehr Infos dazu findet ihr u. a. hier und hier.
Eigene Bilder geht auch
Schließlich könnt ihr selbst Fotos machen, und in dem Fall seid ihr natürlich auch der Urheber. Aber sogar da kann es Haken geben. Zeigt das Bild z. B. einen anderen Menschen, muss er grundsätzlich vor Veröffentlichung um Erlaubnis gefragt werden, sofern er nicht nur klein in der Landschaft oder in einer Menschenmenge steht. Das leuchtet schnell ein, wenn ihr euch kurz umgekehrt vorstellt, ihr wärt selbst das Motiv und wüsstet nix davon. Ein Phänomen, das besonders häufig in den vielen Fotoalben der unzähligen Community-Profile (Pinterest, Facebook, Instagram usw.) vorkommen düfte. Eventuell solltet ihr eure eigenen Alben daraufhin nochmal checken! Mehr zu Rechtsfragen beim eigenen Profil findet ihr hier.
Für Videos, Musik oder Texte gelten die hier genannten Punkte übrigens genau so. Wer mehr Infos zu diesem eigentlich viel komplexeren Thema sucht, findet sie unter www.irights.info.
Vielen Dank an die Kollegen von Checked4you, für diesen interessanten und wichtigen Inhalt.
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)