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Eine Großmutter weigerte sich, die Bilder ihrer Enkel aus dem Internet zu löschen und wurde nun vom Gericht zu einer Strafe verurteilt.
Urteil: Oma muss Foto ihres Enkelkinds auf Facebook löschen – Das Wichtigste zu Beginn:
Eine Frau postete Fotos ihrer Enkelkinder im Internet, obwohl die Mutter der Kinder sie aufforderte, diese zu löschen. Nun ging die Streitsache vor Gericht, der Oma steht eine Strafe ins Haus.
Oma postet Fotos der Enkel im Internet
Kinderfotos im Internet sind ohnehin ein heikles Thema. Wenn es jedoch jemanden gibt, der ausdrücklich wünscht, dass die Fotos seiner Kinder nicht in sozialen Medien auftauchen, sollte man dieser Forderung nachkommen.
Im Fall einer Niederländerin führte dies nun zu einer Entscheidung vor Gericht.
Die Frau hatte mehrmals Fotos ihrer Enkelkinder in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Ihre Tochter – die Mutter der Kinder – war damit jedoch nicht einverstanden und hatte sie mehrmals aufgefordert, die Fotos zu löschen. Die Großmutter kam dieser Bitte jedoch nicht nach.
Gerichtsurteil
Nun ging diese Sache vor Gericht. Hier wurde auf die DSGVO verwiesen und entschieden, dass die Großmutter die Bilder löschen müsse.
Pro Tag würden 50 Euro Strafe anfallen, lässt sie die Bilder trotz des Urteils online. Dies kann sich in diesem Fall auf 1.000 Euro summieren.
Sollte die Großmutter erneut Fotos ihrer Enkelkinder hochladen, folgen weitere 50 Euro pro Strafe.
Ein Jurist äußerte sich gegenüber der BBC: „Die Entscheidung dürfte für viele überraschend sein, die nicht nachdenken, bevor sie ein Foto veröffentlichen.“
Claudia Spiess ist Redakteurin und Designerin bei Mimikama,
Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Sie verbindet
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