Verbietet Facebook sexuelle Andeutungen im Privat-Chat?

Autor: Ralf Nowotny

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Artikelbild: Shutterstock / Von fizkes
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Vor wenigen Tagen erweiterte Facebook die Gemeinschaftsstandards um einen Punkt: „Sexuelle Kontaktaufnahme“.

Darunter kann man Vieles verstehen. Ist es jetzt auch so, dass man einander nicht einmal mehr in einem Privatchat anzügliche Dinge schreiben darf?
Dies behauptet zumindest die Seite „Der Westen„, was zu einigen Anfragen bei uns geführt hat:

Screenshot: mimikama, Vorschaubild aus urheberrechtlichen Gründen verpixelt
Screenshot: mimikama.org, Vorschaubild aus urheberrechtlichen Gründen verpixelt

„Facebook verbietet sexuelle Andeutungen: Das darfst du künftig nicht mal mehr im Privatchat schreiben“

In dem Artikel heißt es:

„Die Regeln wirken bis tief ins Private: Nutzer können Inhalte, die gegen die neuen Regeln verstoßen, melden – sie werden dann gelöscht. Das gilt für öffentliche Posts, aber auch für Inhalte in privaten Gruppen oder private Nachrichten im Messenger-Chat.“

Wir berichteten bereits über die neue Regelung in den Gemeinschaftsstandards.
Dort steht auch folgender Absatz, der offenbar für Verwirrung sorgt:

Folgende Inhalte sind untersagt:

Inhalte, die eine explizite sexuelle Kontaktaufnahme darstellen. Dazu gehören unter anderem die folgenden Angebote von oder Anfragen nach:

– Sex oder Sexualpartner
– Sexchats oder -unterhaltungen
– Nacktbilder

Nein, private Sexchats sind dadurch nicht verboten!

Offensichtlich lesen viele nur den Punkt „Sexchats oder -unterhaltungen“ und fühlen sich  nun verunsichert, was sie denn noch schreiben dürfen.
Dabei muss aber auch darauf geachtet werden, was in der neuen Regelung davor steht:

„explizite sexuelle Kontaktaufnahme“

Das Wort „explizit“ bedeutet „eindeutig, direkt, deutlich“. Es geht hier also nicht um den privaten Chat zweier Menschen, die sich sexuell voneinander angezogen fühlen. Es geht um die eindeutige sexuelle Kontaktaufnahme, wie man sie beispielsweise von diversen Fake-Profilen kennt, die einem eine Freundschaftsanfrage schicken und einen dann oft per Chat auf ein Sexportal locken oder zu einem Cam-Chat überreden wollen.

Gespräche in Chats bleiben übrigens unangetastet, so ein Facebook-Sprecher gegenüber „The Verge“ – obwohl sie ebenfalls den Gemeinschaftsstandards unterliegen. Beiträge werden weiterhin vorher durch Facebook gesichtet. In einem Chat kommt es eher nicht vor, dass ein Gesprächspartner den anderen wegen eines Chats über einvernehmlichen Sex plötzlich meldet.

Fazit

Mit der neuen Regelung sollen in erster Linie die Aktivitäten der sogenannten „Sex Worker“ auf Facebook eingedämmt werden. Das sind Profile, die nur darauf abzielen, Nutzer auf Sexseiten zu locken – sei es mit eindeutigen Beiträgen auf ihren Profilen, auf Seiten, in Gruppen oder in Chats.

Nicht betroffen davon sind Privatchats! Auch die müssten vorher erst einmal bei Facebook gemeldet werden. Und es ist doch eher unwahrscheinlich, dass ein Gesprächspartner seine Unterhaltung als Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards meldet.

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