Wie günstig ein Stromtarif ist, bestimmt nicht nur der Preis bei Vertragsschluss. Auch die Entwicklung danach ist entscheidend. Preisgarantien, mit denen viele Anbieter werben, sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW allerdings wertlos, wenn sie nicht alle Preisbestandteile umfassen.

Die Verbraucherzentrale NRW informiert auf ihrer Webseite über versteckte Strompreiserhöhungen und sammelt die gefinkelten Briefe, um Kunden vor etwaigen Betrug zu schützen.

„Wo Preisgarantie drauf steht, muss auch wirklich der gesamte Preis garantiert werden, und nicht nur ein Teil davon“,

fordert Energie-Referentin Christina Wallraf. Sonst verkomme die Zusicherung schnell zur Mogelpackung. Allenfalls die Ausklammerung einer Mehrwertsteuer-Erhöhung sei akzeptabel.

In einer aktuellen Untersuchung der Verbraucherschützer fällt deshalb die Mehrzahl der Garantien durch. Zudem sind vermeintliche Fixpreise oft an lange Vertragslaufzeiten geknüpft. In jedem Fall müssen Kunden ihre Post genau studieren. Denn manch ein Preiserhöhungsschreiben ist kaum als solches erkennbar.

Von 25 verschiedenen Grundversorgern in den einwohnerstärksten Städten in NRW, deren Tarife unter die Lupe genommen wurden, boten nur sieben keine Garantien an. Die restlichen 18 machten in insgesamt 57 Tarifen Preiszusicherungen. 82 Prozent dieser Garantien waren eingeschränkt.

Das heißt: Umlagen, Abgaben und teilweise auch die Netzentgelte waren ausgenommen. Zusammen machen diese oft ausgeschlossenen Posten bis zu drei Viertel des Gesamtpreises aus.

„Eingeschränkte Preisgarantien bringen nichts und binden Kunden nur unnötig lang an ein Unternehmen“,

sagt Wallraf.

Einen wirksamen Schutz vor Preiserhöhungen hätten Verbraucher dadurch nicht. Wer diesen suche, solle sich allenfalls auf Garantien einlassen, die nur die Mehrwertsteuer ausnehmen. Entsprechende Garantien gaben immerhin neun der 18 Unternehmen für mindestens je einen Tarif.

Wirklich nötig seien die teils mit Zusatzkosten und langen Vertragslaufzeiten verbundenen Preisgarantien aber nicht, sagt Wallraf. Denn Verbraucher haben nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW bei jeder Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass auch ohne Garantie niemand der Preisgestaltung seines Anbieters ausgeliefert ist. Plant dieser eine Erhöhung, können Kunden immer wechseln. Ganz gleich, wie lang ihre Verträge noch laufen.

Um kündigen zu können, müssen Kunden allerdings erkennen, dass eine Verteuerung ansteht – das ist nicht immer leicht.

„Uns liegen einzelne Anschreiben vor, die zeigen, dass manche Anbieter ihre Preiserhöhungen sehr undurchsichtig mitteilen“,

berichtet Wallraf.

Da werde der neue Preis etwa erst auf Seite zwei eines Briefs mit ganz anderem Betreff angesprochen.

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Quelle: Verbraucherzentrale NRW – Musterbrief Strompreiserhöhung

„Jeder Brief und jede E-Mail vom Anbieter muss gründlich gelesen werden“,

rät die Expertin.

Aktuell sammelt die Verbraucherzentrale NRW Beispiele für undurchsichtige Preiserhöhungsschreiben von Grundversorgern und anderen Anbietern, um diese zu untersuchen.

„Wir bitten Verbraucher, uns Preisänderungsschreiben ihrer Anbieter zukommen zu lassen – natürlich gern mit geschwärzten persönlichen Daten“,

sagt Wallraf.

Neben den Schreiben nehmen die Verbraucherschützer die Preisentwicklung für Bestandskunden insgesamt in den Blick.

„Gerade von den Anbietern, die mit besonders günstigen Anfangskonditionen locken, erhöhen manche die Preise schon bald nach Vertragsschluss“,

erläutert Wallraf.

Auf solche Strategien will die Verbraucherzentrale NRW möglichst viele Unternehmen überprüfen. Wallraf ruft deshalb auch hier zur Mithilfe auf:

„Wir interessieren uns für Ihre Preisgeschichte – kontaktieren Sie uns!“

Wer ein Schreiben oder die eigene Preisgeschichte beisteuern möchte, schreibt eine Mail an [email protected] oder wendet sich an die örtliche Beratungsstelle.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW


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