Doch die Realität ist leider ein andere. Immer wieder werden Kinder Opfer von sexuellem Missbrauch. Dabei entsteht oft Bildmaterial, welches weltweit verbreitet und geteilt wird.
Kinderpornografie immer melden!
Jedem Menschen muss dabei klar sein, dass nicht nur der sexuelle Missbrauch an sich eine Straftat ist, sondern auch das Teilen und Verbreiten von Kinderpornografischem Material. Wer solche Handlungen mitbekommt oder Material besitzt und verbreitet, macht sich ebenso strafbar.
Handeln und melden!
Es ist dabei als Erwachsene wichtig, auch Kinder und Jugendliche diesbezüglich zu sensibilisieren. Aufnahmen von sexuellem Kindesmissbrauch werden auch von Kindern und Jugendlichen unbedacht über WhatsApp, Messenger oder soziale Netzwerke verbreitet – und dabei Straftaten begangen sowie Opfer zusätzlich traumatisiert. Es ist immens wichtig, die Verbreitung solcher Inhalte sofort zu stoppen und diese zu melden.
Die Polizei hat ein umfängliches FAQ (frequently asked questions – häufig gestellte Fragen) erarbeitet und dort viele häufig gestellten Fragen zum Thema Kinderpornografie zusammengetragen und beantwortet, z.B. Fragen über die Strafbarkeit, Grauzonen und Meldewege.
Beachten Sie: Die folgenden FAQ sind nicht abschließend. Sie stellen nur einen Teil der Fragen dar, mit denen die Polizei bei ihrer Arbeit gegen die Verbreitung von Kinderpornografie und Jugendpornografie konfrontiert ist.
Quelle: Polizei-Beratung
Lesen Sie auch: Gestohlene Kinderfotos auf Kinderpornografie-Seiten
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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