Manche Anfragen, die an uns gesendet werden, stammen aus einem Kontext, der auch für uns nicht ganz verständlich entstanden ist.

So wie die Meldung zu der damals 14-jährigen Charlene Downes, die 2003 laut Vorwürfen vergewaltigt, dann zerhackt und dann als Dönerfleisch verkauft worden sein soll. Der ganze Prozess dazu ist 2009 mit einem Freispruch aus Formfehlern geendet – und jetzt taucht diese Geschichte wieder in den sozialen Netzwerken auf. Angeführt wird eine Meldung aus der BZ, die aus 2009 stammt.

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Was ist geschehen?

Um diese unglaubliche Geschichte in kurze Worte zu fassen: 2003 verschwandt die damals 14-jährige Charlene Downes spurlos. Erst 2007 wurde ein Verfahren gegen einen Imbissbudenbesitzer eröffnet, der laut Anschuldigung das Mädchen vergewaltigt, zerhackt und am Ende als Dönerfleisch verkauft haben soll. Die eingerichtet Sonderuntersuchungskommission ging ans Werk holte Mengen an Beweismaterial ein, jedoch war dieses von zu schlechter Qualität, bzw. zu lückenhaft, um einen Täter eindeutig zu überführen.

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(Screenshot: BBC News)

2009 kam dann der Freispruch – zu viele Ermittlungspannen. In den Jahren darauf hat die englische Polizei zwar immer wieder Verdächtige festgenommen und verhört, jedoch wurde ein Täter nie ermittelt.

Punkt – das ist der Stand

Es gibt keinen Beweis um irgendeine Verarbeitung zu Döner, lediglich das Verschwinden des Mädchens steht noch offen und die Polizei sucht noch immer. Im Dezember 2014 hat die Polizei nun 100.000 Britische Pfund als Belohnung in diesem Fall ausgesetzt.

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Damit ist der Fall nochmals bekannt geworden und auch in Deutschland wieder aufgetaucht. In den letzten Tagen ist dieses Thema in den sozialen Netzwerken wieder aufgewärmt worden und die Zugriffe auf die existierenden Berichte zu dem Thema sind stark angestiegen.

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(Screenshot: BZ Online)

Dies hat auch die BZ bemerkt und, wie wir direkt von der BZ erfahren konnten, als Reaktion auf den verstärkten Traffic eine Aktualisierung mit weiterführende Links zu dem Thema unter den Artikel gehängt, um so den Sachverhalt genau darlegen zu können.

Aufgefallen ist das Thema 2 Tage vorher auf der Seite einer Bürgerinitiative, die sich gegen eine Errichtung eines Asylbewerberheims in der Nähe von Schulen und Kindergärten ausspricht. Willkommenes Thema? Scheint so, denn der Imbissbudenbesitzer, welcher 2007 angeklagt und dessen Geschäftspartner tragen die Namen Iyad Albattikhi und Mohammed Reveshi.

Autor: Andre, mimikama.org


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