Der Fall einer vermissten Frau aus Jülich sorgte in den letzten Tagen für Aufregung. Insbesondere in sozialen Netzwerken wurde die Suchmeldung der Familie zig-Mal geteilt.
Es stellt sich die Frage, wann die Polizei tätig wird, wenn Erwachsene ihr Lebensumfeld von jetzt auf gleich verlassen.
Dies geschieht immer dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person Opfer eines Verbrechens geworden ist, ein Unglücksfall vorliegen könnte oder sie sich aufgrund einer Erkrankung in hilfloser Lage befinden könnte.
Hier gibt es auch keine Regelung, wonach eine gewisse Zeit gewartet werden muss, bis eine Vermisstenanzeige erstattet werden kann.
Bestätigt sich dies nicht, verbietet es sich für die Polizei, öffentlich nach vermissten Erwachsenen zu suchen. Jeder Erwachsene hat grundsätzlich das Recht, sein Lebensumfeld zu verlassen.
Im oben genannten Fall ergaben die Ermittlungen der Polizei keine Hinweise, dass Gefahr für Leib und Leben der Frau besteht. Im Gegenteil – es lagen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Frau ihr Lebensumfeld bewusst verlassen hat.
Das wurde heute nun bestätigt.
Die Frau ist wohlauf und ihr Aufenthaltsort ist der Polizei bekannt.
Sie selbst wird entscheiden, wen sie wann über ihren neuen Aufenthalt informiert. Zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte sollte das weitere Teilen der besagten Suchmeldung nunmehr eingestellt und bereits geteilte Meldungen gelöscht werden. (Quelle: Polizei Düren)
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