Wien – Für Computer mit Internet-Anschluss muss derzeit keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden. Der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internet-Streaming sei demnach nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren, teilte das Gericht am Montag in einer Aussendung mit.
(Symbolfoto) Foto: Shutterstock/Yeamake
Hintergrund der Entscheidung: Die GIS Gebühren Info Service GmbH, die für den ORF die Rundfunkgebühren in Österreich einhebt, hatte einem Wiener, der in seiner Wohnung über einen Breitband-Internetanschluss sowie Notebooks mit Lautsprechern verfügt, Rundfunkgebühren für den Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung (Radio) vorgeschrieben.
Mit den Rundfunkgebühren sind auch weitere Abgaben und Entgelte, insbesondere das ORF-Programmentgelt und der Kunstförderungsbeitrag, verbunden.
Der Betroffene erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht.
Dieses hob den Bescheid der GIS auf, da die Computer keine Rundfunkempfangsmodule („TV-Karte“ oder „Radio-Karte“) hatten und der Empfang von Rundfunkprogrammen über Streaming aus dem Internet nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren sei.
Der Verwaltungsgerichtshof wies die dagegen erhobene Revision der GIS nun als unbegründet ab und hielt in seiner Entscheidung fest, dass der Gesetzgeber bei der verfassungsrechtlichen Definition des Rundfunkbegriffs elektronische Darbietungen über das Internet nicht erfassen wollte.
„Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes sind lediglich jene Geräte, die ‚Rundfunktechnologien‘ verwenden (drahtloser terrestrischer Weg, Kabelnetze, Satellit).
Ein Computer, über den mittels dieser Rundfunktechnologien Rundfunkprogramme empfangen werden können (etwa mittels TV- oder Radiokarte, DVB-T-Modul), ist demnach als Rundfunkempfangsgerät zu beurteilen“, so der Verwaltungsgerichtshof. „Ein Computer lediglich mit einem Internetanschluss ist hingegen kein Rundfunkempfangsgerät, sodass dafür keine Rundfunkgebühren zu bezahlen sind.“
(APA, 20.7.2015)
Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:
📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.
Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!
* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


