„Eine schmucke Limousine, scheckheftgepflegt, nur wenige Kilometer auf dem Tacho und ein superguter Preis, da habe ich aber einen `Fitsch´ im Internet gemacht!“
Mit diesem guten Gefühl lassen Autokäufer nicht selten Bochum oder Herne hinter sich und fahren mit dem gerade erworbenen „Traumauto“ in ihre oft weit entfernten Heimatstädte zurück.
Dort kommt dann häufig sehr schnell das böse Erwachen. Die Fahrzeugpapiere sowie das Scheckheft sind gefälscht, der Kilometerstand manipuliert und der Kaufpreis deutlich überhöht. Mit einem schlechten Gefühl setzen sich diese Personen dann in das „Albtraumauto“, fahren damit zur örtlichen Polizeistation und zeigen den Warenbetrug an.
Wenig später beginnen dann im Bochumer Fachkommissariat für Betrugsdelikte (KK 15) – wie in den zurückliegenden zwei Jahren knapp 150 Mal geschehen – die schwierigen Ermittlungen, um die kriminellen Verkäufer dieser Autos ausfindig zu machen.
Und die „arbeiten“ schon sehr abgezockt und mit großem schauspielerischen Talent.
Die Fotos, mit denen die Fahrzeuge in den einschlägig bekannten Portalen angebotenen werden, sind in der Regel in gepflegten Wohngebieten entstanden. Nicht selten steht der aufpolierte Pkw in der Garagenzufahrt eines Einfamilienhauses mit Anschriften z.B. im Kreis Recklinghausen oder in kleineren Städten im Münsterland.
Unter einer Legende (Verwandter liegt in Herne im Krankenhaus, bin auf einer Familienfeier in Bochum, etc.) werden die Interessenten in unser Revier gelockt – in der Regel auf anonyme Parkplätze von Hochhaussiedlungen oder seit neuestem auch zum Hauptbahnhof in Bochum. Spätestens jetzt ist höchste Vorsicht geboten!
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Immer wieder ist in den Kaufverträgen der Vorhalter als Verkäufer bereits eingetragen, zusammen mit einer Anschrift, die sich in der Nähe des Verkaufsortes befindet. Diese Anschrift weicht aber in der Regel von der in der Zulassungsbescheinigung ab.
Wenn die Verkäufer, die häufig aus Polen oder Rumänien kommen, bereitwillig ihre Ausweise fotografieren lassen, ist immer Vorsicht geboten, da diese entweder als in Verlust geraten einliegen aktenkundig sind oder zu Scheinhaltern gehören.
Manchmal wird das Abfotografieren des Ausweises den Kunden förmlich aufgedrängt, um Seriosität herzustellen.
Besonders vorsichtig sollte man dann sein, wenn in dem Kaufvertrag Zusätze aufgenommen werden wie: Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen, fehlende Schlüssel oder Sommer-/Winterreifen werden später „mit der Post“ zugesandt.
Ebenso ist Vorsicht geboten, wenn die Reifen in einer Nachbarstadt abgeholt werden können. Dies dient lediglich dazu, den Verkäufer gedanklich abzulenken und selbst unerkannt vom Verkaufsort zu verschwinden.
Zusammen mit den Fahrzeugen werden immer Servicehefte übergeben. Die Stempelabdrücke der prüfenden Betriebe stimmen in der Regel nicht mit den Wohnorten der Vorhalter überein. Grundsätzlich sollte man per Handy prüfen, ob es das Autohaus an der angegebenen Anschrift überhaupt gibt. Daimler Benz gibt z.B. seit 2008 keine Servicehefte mehr aus.
Bei den Zulassungsbescheinigungen Teil II (Fahrzeugbrief) werden die Anzahl der Vorhalter und das Erstzulassungsjahr häufig gefälscht. Um den ursprünglichen Eintrag zu entfernen, rauen die kriminellen Autoverkäufer das Dokument nicht selten mit einer scharfen Klinge an, um dort neue Eintragungen vorzunehmen. Die Veränderung ist häufig schon mit bloßem Auge sichtbar.
Wenn Prüfberichte zur Hauptuntersuchung ausgehändigt werden, achten Sie bitte auch auf das Schriftbild der Fahrgestellnummern, weichen diese bei den Fälschungen in der Regel gut sichtbar vom sonstigen Schriftbild ab.
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Unser Appell: „Beherzigen Sie unsere Warnhinweise und lassen sich von den Betrügern bei der Fahrzeugübernahme nicht `abzocken´, damit aus Ihrem Traum- kein Albtraumauto wird!“
Quelle und Artikelbild: Polizei Bochum
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