Vorgetäuschte Notlage–Frau missbraucht Notruf

Autor: Kathrin Helmreich

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Eine Frau hatte Freitagnachmittag in Rahlstedt einen Notruf abgesetzt und ein Großaufgebot an Einsatzkräften über eine Stunde auf Trab gehalten, bis sie zugab, dass der Notruf im Zuge eines Streits gemacht wurde und nie eingetreten war

Wie auf der offiziellen Facebook-Seite der Hamburger Polizei berichtet, langte letzten Freitag von der Feuerwehr Hamburg ein Notruf in ihrer Zentrale ein.

Man müsse in einer Wohnung in Rahlstedt von einer Person mit Atemnot und einem mutmaßlichen Gewaltverbrechen ausgehen.

Sofort machte sich die Einsatzleitung der Feuerwehr, ein gesamter Löschzug, ein Notarzt, ein weiterer Rettungswagen und sechs Streifenwagen auf den Weg .

Doch vor Ort bestritten alle in Frage kommenden Anwohner, dass sie den Notruf abgesetzt hatten. Nach über einer Stunde Suche konnte durch eine Überprüfung der Telefonnummer eine Frau identifiziert werden, die auf erneute Nachfrage zugab, angerufen zu haben.

Sie hatte laut ihrer Aussage den Notruf wegen eines Streits mit ihrem Lebensgefährten aus Angst abgesetzt – eine ernste Notlage, wie im Notruf übermittelt, habe aber nie bestanden.

Offenbar hielt sie es nicht für angebracht, den Einsatzkräften eine “Entwarnung” zu kommunizieren, als sich der Streit gelegt hatte.

Es erwartet sie nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs von Notrufen (§ 145 Strafgesetzbuch).

Die Hamburger Polizei weist darauf hin, dass man durchaus verdächtige Beobachtungen melden soll, auch wenn dann festgestellt werden sollte, dass alles seine Richtigkeit hat. Man soll und darf auch immer anrufen, wenn man man sich selbst oder auch andere in Gefahr sieht!

Bewusst einen Notlage, Straftat oder Gefahrensituationen vorzutäuschen ist jedoch strafbar und hat nicht nur strafrechtliche Ermittlungen zur Folge, sondern auch zivilrechtlich in Form von Erstattung der Einsatzkosten.

Einsatzkräfte, die sich um eine Falschmeldung bemühen, stehen während dieser Zeit nicht für “echte Notfälle” bereit.

“Grundsätzlich gilt aber weiterhin:

Bei Straftaten oder verdächtigen Beobachtungen bitte sofort 110 wählen!”

so die Hamburger Polizei.

Quelle: Facebook-Seite der Polizei Hamburg

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