Fake-Shops werben im Internet mit besonders niedrigen Preisen für hochwertige Waren. Der Käufer bezahlt per Vorkasse, geliefert wird gefälschte, mangelhafte oder gar keine Ware. Im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen jetzt verschiedene Informationsmaterialien entwickelt, um Kunden vor betrügerischen Online-Shops zu warnen.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen, sowie Gerd Billen, Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, informieren über Fake-Shops: „Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern über „Fake-Shops“, die entweder gar keine oder nur minderwertige Ware liefern. Deshalb fördern wir das Projekt der Verbraucherzentrale Niedersachsen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher aufzuklären und gegen diese kriminellen Geschäfte zu wappnen.“

Unser kurzweiliger Erklärfilm „Das Schnäppchen“ zeigt, woran Sie einen Fake-Shop erkennen können. Sehen Sie selbst…

Betrug im Onlinehandel beschäftigt sowohl Verbraucherschützer als auch Strafverfolgungs­behörden. Selten erkennen Verbraucher unseriöse Angebote vor der Bestellung. Läuft etwas schief, informieren sie sich über ihre Rechte und mögliche Maßnahmen – doch ihr Geld ist dann meist verloren. „Um Internetbetrug einzudämmen, ist es entscheidend, Verbraucher rechtzeitig aufzuklären und dafür zu sensibilisieren, wie sie unseriöse Angebote identifizieren können“, sagt Petra Kristandt, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Mitunter reicht bereits ein Blick ins Impressum und die AGB, die allgemeinen Geschäftsbedingungen: Fehlen wichtige Angaben wie die vollständige Adresse des Firmensitzes, schnelle Kontaktmöglichkeiten wie Mail-Adressen und Telefonnummern oder wird das Widerrufsrecht ausgeschlossen, ist der Shop unseriös.

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Doch nicht immer ist es so einfach. „Fake-Shops“ sind oft sehr professionell gemacht oder sehen den Internetseiten bekannter Anbieter zum Verwechseln ähnlich. Für die Strafverfolgung kommt erschwerend hinzu, dass Internetkriminelle ihre Identität verschleiern und gemeinsam agieren. „Die Täter nutzen die Möglichkeiten, die ihnen die Anonymität des Internets bietet. Oft teilen sie sich die Arbeit zur Gestaltung des Shops und Abwicklung der Finanzen auf“, erklärt Thomas Ring, Vizepräsident des LKA. Aufgrund der Schnelllebigkeit des Internets ist ein schnelles behördliches Handeln unabdingbar, ist Ring überzeugt. „Nur eine konsequente und schnelle Rechtsverfolgung kann Online-Betrug langfristig eindämmen.“


Gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Download hierzu:

Checkliste Fake Shop, PDF(1.65 MB)

Mit freundlicher Genehmigung der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Quellartikel unter

http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/vorsicht-fake-shops


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