VW-Klage: Klageregister eröffnet

Autor: Jens | ZDDK | MIMIKAMA

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Verbraucherzentrale rät betroffenen Brandenburgern Anmeldung bis Jahresende

Am 26.11.2018 ist das Klageregister für die VW-Klage geöffnet worden. Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale gibt es in Brandenburg rund 130.000 zugelassene Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda. Auf www.musterfeststellungsklagen.de können deren Besitzer nun mit einem Online-Check prüfen, ob sie sich der Musterklage anschließen können.

„Mit der Eröffnung des Klageregisters können alle betroffenen Brandenburger jetzt ihre Ansprüche gegen VW anmelden“, so Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Die Musterfeststellungsklage ist vor allem für Verbraucher interessant, die sich gegen eine Einzelklage entschieden haben. Eine Anmeldung für die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ist kostenlos und birgt kein Prozesskostenrisiko. Da der VW-Abgasskandal im Jahr 2015 publik wurde, droht zum 31.12.2018 eine Verjährung der Ansprüche der Betroffenen. „Mit einer wirksamen Eintragung ins Register hemmen Geschädigte die Verjährung ihrer Ansprüche gegen den Volkswagen-Konzern“, so Kahnert.

Beteiligen können sich private Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des Typs EA189, für die ein behördlicher Rückruf ausgesprochen wurde. Wer nicht sicher ist, ob er sich der Musterklage anschließen kann, kann den Online-Check auf www.musterfeststellungsklagen.de nutzen.

Um sich offiziell anzumelden, müssen Verbraucher dann das Anmeldeformular auf www.bundesjustizamt.de ausfüllen. Wer keinen Internetzugang hat, kann das Formular nach Angaben des Bundesjustizamtes dort schriftlich anfordern.
Neben persönlichen Daten sind Verbraucher aufgefordert, „Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses“ im Anmeldeformular zu beschreiben. „Menschen, die sich der Klage anschließen möchten, müssen dort zum Beispiel Angaben zum betroffenen Auto und dem zugrundeliegenden Vertrag festhalten. Wer Schwierigkeiten beim Ausfüllen hat, die sich mit den Ausfüllhinweisen nicht lösen lassen, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden“, so Verbraucherschützerin Kahnert.

Hintergrund
Gemäß den aktuellsten Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts gibt es in Brandenburg 1,4 Mio. Pkw. Davon entfallen rund 480 Tausend auf die Marken VW, Audi, Seat, Skoda. Bei einem Diesel-Anteil in Brandenburg von knapp 28 Prozent fragen sich schätzungsweise also etwa 130.000 Autobesitzer, ob sie sich dieser Musterfeststellungsklage anschließen können.
Das neue Klageinstruments der Musterfeststellungsklage ist zum 1. November 2018 in Kraft getreten. Direkt an diesem Tag hat der Verbraucherzentrale Bundesverband Klage gegen die Volkswagen AG eingereicht. Ziel ist die Feststellung, dass Volkswagen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet.
Bei der Musterfeststellungsklage wird noch nicht über die Zahlung gegenüber den Geschädigten entschieden. Wenn es ein positives Feststellungsurteil gibt, müssen Verbraucher ihre Schadenersatzansprüche dann möglicherweise individuell durchsetzen. Daher: Wer eine Rechtschutzversicherung und damit kein Kostenrisiko hat, kann auch individuell klagen.

Weitere Informationen zur Klage unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/vw-klage
Hotline zur Klage unter: 030 / 325 027 00 (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr)

Individuelle Beratung bei der VZB:
–    persönlich, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine,
–    E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung

Quelle: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de


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