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Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen warnt auf seiner Webseite vor gefälschten Inkasso-Forderungen per SMS, E-Mail und Brief.
Vorsicht Betrug: Falsche Mails und SMS angeblicher Inkassounternehmen im Umlauf
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, warnt aktuell vor neuen Fällen sogenannten Fake-Inkassos. Zuletzt hatten einige Verbraucher in ganz Deutschland Zahlungsaufforderungen per SMS erhalten. Das Problem: Die dahinter stehenden Forderungen waren frei erfunden. Und auch die angeblichen Inkassounternehmen gibt es in Wirklichkeit gar nicht.
»Fake-Inkasso ist ein großes Problem sowohl für die betroffenen Verbraucher als auch für die seriösen Inkassounternehmen, deren guter Ruf in Mitleidenschaft gezogen wird«, sagt Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU.
Sehr häufig benutzen Betrüger die Logos oder fälschen sogar E-Mail-Adressen bestehender Unternehmen, um ihren falschen Forderungen Nachdruck zu verleihen.
»Das ist eine neue Form von Kriminalität«, klagt Pedd, »oft regelrecht organisiert. Uns sind Fälle bekannt, bei denen Banden aus dem Ausland Tausende Briefe an arglose Verbraucher in Deutschland geschickt haben.«
Wie viele der Empfänger gezahlt haben, ist zwar nicht bekannt. Aber vermutlich sind Beträge in Millionenhöhe auf die Konten der Betrüger geflossen.
Pedd fordert ein besseres und koordinierteres Vorgehen der Behörden.
»Die Ermittler müssen sich auch über die Grenzen hinweg in Europa untereinander abstimmen – um Verbraucher in Deutschland vor solchen Machenschaften zu schützen.« Es müsse gewährleistet sein, dass Wirtschaft und Verbraucher weiterhin Vertrauen in die Rechtsdienstleistung haben könnten, so Pedd.
Grundsätzlich rät Pedd, bei Erhalt von Inkasso-Mahnungen diese auf Plausibilität zu prüfen.
„Seriöse Firmen sind verpflichtet, bereits im ersten Mahnschreiben genaue Angaben zur Forderung zu machen – zum Beispiel den Namen oder die Firma des Auftraggebers sowie den Grund für die Forderung zu nennen“, erklärt die BDIU-Präsidentin.
Vorsicht sei demnach angebracht, wenn die Angaben im Briefkopf nicht mit dem Rest des Schreibens übereinstimmen. Auch wenn die Bankverbindung ins Ausland verweist – zu erkennen an den ersten beiden Buchstaben der IBAN –, sollten Verbraucher auf Nummer sicher gehen und im Zweifel den Dienstleister oder den Gläubiger um Aufklärung über die Forderung bitten. »Seriöse Firmen werden alles tun, um dem Zahlungspflichtigen den Anspruch des Gläubigers klar und deutlich darzulegen.«
Ein Check im Rechtsdienstleistungsregister, einem Portal der deutschen Landesjustizverwaltungen, schafft zudem Sicherheit, ob das Unternehmen überhaupt Inkasso durchführen darf. Unter dieser Adresse sind alle deutschen Inkassodienstleister registriert: www.rechtsdienstleistungsregister.de
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