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Mainz – Seit dem 30. August erschienen bislang zehn Bürger auf der Polizeiinspektion in der Innenstadt und legten ein Schreiben der Rechtsanwälte Kornmeier und Jankowski vor.
Darin wurden sie aufgefordert, wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen zum Nachteil großer Musikfirmen einen Betrag von 293,95 Euro auf das Konto der Rechtsanwälte zu überweisen. Bei Nichtzahlen erhöhe sich der Betrag auf 1141,21 Euro. Außerdem würde die SCHUFA Holding AG informiert werden.
Die Anzeigenerstatter sind überwiegend im Seniorenalter und teilweise nicht im Besitz eines Computers oder gar eines Internetanschlusses. Die Schreiben waren alle identisch und es lagen vorgedruckte Überweisungsträger bei. Bisher hat keiner der zehn Anzeigenerstatter den geforderten Betrag überwiesen, sodass kein Vermögensnachteil entstanden ist.
Quelle:Polizeipräsidium Mainz
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