Kennst du das auch: du erhältst eine E-Mail und mitten im Text steht plötzlich ein mysteriöser „J“.
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Kennst du die Bedeutung des ominösen “J”? Wenn nicht, dann hier die Erklärung dazu:
Es handelt sich ja nicht nur um den Buchstaben „J“, die du in Mails vorfinden kannst. Es kann auch ein „K“ oder ein „L“ sein. Es mag mysteriös klingen, aber die Erklärung dazu ist relativ einfach.
Es sind Smileys die durch Outlook automatisch in Großbuchstaben umgewandelt werden!
Das „J“ steht für
, das „K“ steht für
und „L“ für
!
Autokorrektur & Wingdings
Alle Office – Programme enthalten die sogenannte Autokorrektur-Funktion. Durch diese Funktion wird ein “Text” Smiley in in ein Emoji „korrigiert“ oder aus “mfg” wird automatisch “Mit freundlichen Grüßen”
Die Schriftart “Windings” ist der Übeltäter!
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Laut Galileo, ist die Symbolschrift Wingdings dafür verantwortlich. „Früher“wurde fast jeder Windows-Rechner mit dem Font Wingdings ausgeliefert. Wingdings sollte sicherstellen, dass das senden von Bilder einfacher wird. Und weil diese Schriftart keine Buchstaben, sondern nur Symbole beinhaltet, sieht man ein Smiley wenn man einen “J” schreibt.
Aber nicht jeder Computer beinhaltet die Symbolschrift Wingdings und kann dadurch sogenannte Smileys nicht verarbeiten. Die Autokorrektur sorgt dafür dass die Smileys „korrigiert“ werden, und ändert sie automatisch in einen Buchstaben. In diesem Falle in das “J”
Was kann man dagegen tun?
Wenn dein Rechner den Text Smiley automatisch in einen Emoji ändert, verwende einfach die „Rücktaste“ auf deiner Tastatur, damit es sich wieder zu einem Text Smiley ändert.
Eine weitere Option wäre von “HTML-Modus” auf “nur TEXT” zu wechseln. Umstellen kannst du dies bei OUTLOOK unter: Optionen –> E-Mail-Nachricht in diesem Format verfassen
Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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