“Was sind Menschen bloß für Bestien?????!!!!!” – Grenzwertiger Zeugenaufruf

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Autor: Andre Wolf

Private Zeugen- und Fahndungsaufrufe gibt es immer wieder auf Facebook. Manche bewegen sich noch im Rahmen der Legalität, andere schießen darüber hinaus.

Aktuell verteilt sich ein Suchaufruf durch Facebook, bei dem der Ausgang ungewiss ist und man die Intention des Suchenden nicht zu 100% einschätzen kann.

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(Screenshot: Facebook, öffentlicher Status)

Der Aufruf im Klartext:

Was sind Menschen bloß für Bestien?????!!!!!Heute Nacht hat irgend jemand einen tot kranken Bulldog Rüden bei mir vor die Tür gelegt, leider wurde diese schreckliche Tat erst am Morgen gegen 6.30 entdeckt und die Nachbarn dachten alle erst es ist einen meiner Hunde!
Der Rüde war stark unterernährt und megaa lange Krallen und voller Räude und er kämpfte um seinen Leben und mit blutete das Herz!!!!
Ich habe sämtliche Tierärzte angerufen, KEINER dieser scheiß Pisser wollte kommen, weil(originial Antwort) es bezahlt ihn ja keiner da muss sich das Ordnungsamt kümmern!! erst als ICH zusicherte die Kosten dafür zu übernehmen kam eine Ärztin, die leider nicht anderes mehr tun könnte als ihn zu erlösen!!
Ich will dieses Dreckschwein finden der sein Hund so verrotten hat lassen, bitte teil alle in […] und Umgebung dieses Post vielleicht kennt jemand den Hund und kann Angaben zum Halter machen!!
Bitte schreibt […] an, wer Angaben macht wird auch nicht verpetzt, solche Schweine müssen einfach zur Rechenschaft gezogen werden!!

Verständliche Wut

In erster Linie gehen wir zunächst davon aus, dass die Schilderung den vorgefallenen Umständen entspricht. Insofern ist die Wut des Verfassers natürlich nachvollziehbar, auch wenn die Wortwahl an einigen Stellen sehr kräftig ist.

Da jedoch keine Person namentlich angegriffen wurde, hält sich ein “scheiß Pisser” [sic!] noch im legalen Rahmen.

Durchaus noch legal

Bei diesem Zeugenaufruf bewegt sich der Ersteller noch im legalen Bereich. Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M. von unserem Kooperationspartner (https://www.facebook.com/ggrlaw) zu dem Thema:

Aus rechtlicher Sicht ist dieser Zeugenaufruf bisher nicht zu beanstanden. Er nennt weder einen Namen des mutmaßlichen Tierquälers, noch veröffentlicht er ein Bild von diesem. Des Weiteren bittet er die Leute, dass sie ihn Informationen auf seine Mail-Adresse übersenden sollen. Würde er diese auffordern, dass diese in den Kommentaren Informationen hinterlassen sollen, wäre dies problematisch. Erst wenn er mit den gesammelten Informationen nicht zur Polizei, sondern an die Öffentlichkeit gehen würde, läge ein illegaler Fahndungsaufruf vor.

GGR Rechtsanwälte | Medienrecht, Urheberrecht & Persönlichkeitsrecht

Zeugenaufrufe immer möglichst sachlich

So wie hier geschehen, gibt es bisher keine Grenzüberschreitungen in dem Aufruf. Gefährlich wird es, wenn Namen fallen, ein Bild des Täters privat veröffentlicht werden würde, Selbstjustiz angekündigt wird oder Informationen öffentlich übermittelt werden sollen. Bislang hält sich der Verfasser an diese Vorgaben und daher ist der Aufruf in dieser Art legitim.

Daran sollten sich jedoch auch die Kommentatoren halten, denn bei aller Grausamkeit, die Kommentatoren müssen immer aufpassen, mit welchen Worten sie ihren Unmut äußern.

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(Screenshot: Facebook, öffentlicher Status)

Sätze wie diese sprengen somit wieder die Grenzen der Legalität.

Fahndungsaufrufe Online

Fahndungs- und Zeugenaufrufe online in sozialen Netzwerken haben immer eine besondere Brisanz. Zum einen können sie sehr effektiv sein, zum anderen dürfen sie keine Rechte verletzen. Zu dem Thema haben die Anwälte von GGR (https://www.facebook.com/ggrlaw) ein Video bereitgestellt.

(hier könnt Ihr den YouTube-Kanal von „ggr // gulden röttger“ abonnieren)

Autor: Andre, mimikama.org

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