Erneute Welle von Trickbetrug-Anrufen

Achtung: Betrüger geben sich als Polizeibeamte aus! Mimikama warnt vor einer neuen Welle trickreicher Anrufe. Schützen Sie sich und legen Sie auf

→Wie funktionieren betrügerische Anrufe im Alltag? Antworten finden Sie im Leitfaden Telefonbetrug.

Die Polizei warnt vor betrügerischen Anrufen – insgesamt sind es nun 24 Fälle, in denen sich Unbekannte als Polizeibeamte ausgegeben hatten.

Trickbetrug-Anrufe: Im Zeitraum von Mittwoch (25. September 2019), gegen 06:00 Uhr, bis Donnerstag (26. September 2019), gegen 06:00 Uhr, verzeichnete die Kreispolizei Mettmann abermals eine Welle von betrügerischen Anrufen: Insgesamt 24 Fälle, bei denen sich Unbekannte am Telefon als Polizeibeamte ausgaben, registrierte die Polizei kreisweit, mit Schwerpunkt in Velbert.

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Diese perfide Betrugsmasche ist jedoch keine unbekannte und führte in keinem der 24 Fälle zum Erfolg.

Seit Monaten warnt die Kreispolizei Mettmann vor der Betrugsmasche, die nach der immer selben Methodik verläuft: Die Trickbetrüger geben am Telefon vor, vermeintlich echte Polizeibeamte zu sein. Durch gezieltes Druckausüben erschleichen sie sich so sensible Daten der Opfer, oder fordern diese auf, Geld abzuheben.

Vor allem Seniorinnen und Senioren zählen zu den betroffenen Trickbetrug-Opfern. Daher am Telefon bitte nicht einschüchtern lassen, die Polizei würde solche Anrufe niemals tätigen!

Vor dem Hintergrund dieser erneuten Welle versuchter Betrugstaten appelliert die Polizei noch mal ausdrücklich: „Legen Sie einfach auf!“.

Beenden Sie das Gespräch im Zweifelsfall und wenden Sie sich an die Polizei unter der Notrufnummer 110. 

Quelle: Polizei Mettermann
Artikelbild: Polizei Mettmann

Das könnte dich auch interessieren: Falscher Polizeibeamter bringt Frau um 80.000 Euro


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)