Das würde nichts bringen. Denn Autos unterliegen weder dem Urheberrecht, noch gilt für Kraftfahrzeuge ein Persönlichkeitsrecht. Das gilt für ganze Autos, sowie für hübsche Felgen und auch für …. Kennzeichen.
Erstaunlich, aber ist so: Kfz-Schilder muss man gar nicht verpixeln. Es ist lediglich eine freundliche Nettigkeit.
Auch wenn nun viele erstaunt sein mögen: die reine, unkommentierte Darstellung von Kennzeichen an Fahrzeugen ist unproblematisch.
Persönlichkeitsrechte?
Bei der Darstellung von Kfz-Kennzeichen werden in erster Linie KEINE Persönlichkeitsrechte verletzt. So gibt es zum Beispiel ein Urteil des Landgericht Kassel vom 10.05.2007
Leitsatz
1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.Hinweis: Die Entscheidung bestätigt damit den erstinstanzlichen Beschluss des AG Kassel (Beschl. v. 10.05.2007 – Az.: 1 T 75/07).
(Quelle: Datenschutz.eu)
Wichtig für dieses Urteil ist der Hinweis, in welchem Kontext das Bild mit dem Kennzeichen veröffentlicht wird. Somit wäre eine Veröffentlichung zum Aufruf, das Fahrzeug zu beschädigen, nicht legitim. Hierzu sagt das Gericht in seiner Begründung aus:
Ob eine Verletzung des durch die §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, ist jeweils anhand des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen
Ebenso stellt das Gericht in der Begründung fest, dass es sich bei einem Kraftfahrzeugkennzeichen um keine sogenannte sensible Information handelt, deren Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit zum Schutze des Kraftfahrzeughalters generell geboten ist. Sprich: ein Kennzeichen ist für jeden zugänglich und sichtbar. Gleichzeitig ist es im Regelfall auch nicht möglich, den Halter eines Kraftfahrzeuges anhand eines Kennzeichens zu ermitteln, denn dies ist nur der Polizei und den Straßenverkehrsbehörden möglich. Privatpersonen haben keinen Zugriff auf diese Daten.
Das systematische Erfassen von Kennzeichen ist jedoch nicht erlaubt, ebenso sollte man immer den Kontext beachten, in dem man ein Kennzeichen unverpixelt darstellt.
Tuningfreunde können aufatmen
Oft stellen sich die Besucher von Show & Shine Tuningtreffen die Frage: muss ich die Kennzeichen der Fahrzeuge verpixeln, welche ich fotografiert habe und bei Facebook hochladen möchte? Diese Antwort liegt anhand des Urteils auf der Hand: Nein.
Was man jedoch unbedingt vorher in Erfahrung bringen sollte: Auf Show & Shine Treffen kann es durchaus möglich sein, dass Fotografierverbote herrschen bzw. die kommerzielle Verwertung lizenziert wird an einen bestimmten Fotografen.
Wenn dies jedoch nicht der Fall ist, gibt es auch keine Einschränkungen. Mehr sogar: die meisten Autofans haben ein Wunschkennzeichen an ihrem Fahrzeug, welches zum Gesamtkunstwerk des Wagens gehört. Daher bitte nicht mit schlechter Retusche entfernen.
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)