Wer das Foto dieser Frau teilt, macht sich unter umständen strafbar!


Autor: Andre Wolf
Datum: 2. April 2016

Nicht nur unter Umständen: wenn diese Frau davon nichts weiß und auch nicht zugestimmt hat, macht man sich definitiv strafbar! Und anhand dest Textes zu dem Bild gehen wir ganz stark davon aus, dass diese Frau nichts von der Veröffentlichung weiß.


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Und es ist egal, ob die folgende Angabe stimmt oder nicht:

Vorsicht!!!
An alle Gastwirte und Restaurants!
Diese Frau säuft und frisst und bezahlt nie!
Bitte teilen!

Das öffentlicher Anprangern in dieser Art ist verboten! Selbst WENN sie einen oder mehrere Wirte geprellt haben sollte, so haben diese den Weg zur Polizei zu wählen, nicht zu Facebook.

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Ebenso sind die Kommentare in dieser Art unter dem Bild strafbar

sie schaut hungrig…Smiley mit geöffnetem Mund Smiley mit geöffnetem Mund  …

Ist doch eine richtige Sahneschnitte , da kann man ihr doch mal ein Essen gönnen,oder 2 oder 3 oder……. Zwinkerndes Smiley

Diese Frau hat gestern Mittag bei uns geklingelt und wollte auch essen. Schwarze Lederjacke. Rucksack. Beutel. Keimige graue ungepflegte Haare. Hat die große Fresse. Hoffentlich greift die Polizei diese Alte bald auf.

Unerlaubte Veröffentlichung!

Diese Meldung ist für für niemanden prüfbar, wird jedoch recht häufig geteilt. Im harten Fall ist das sogar eine Verleumdung. ABgesehen dass hier sogar das Persönlichkeitsrecht der Frau verletzt wurde.

Das wäre in Deutschland Verleumdung nach § 187 StGB, weil ich es wissentlich getan habe, und ich würde dafür im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt werden können.

Alle Teiler der Meldung haben es unwissentlich getan, daher ist es da wahrscheinlich „nur“ noch üble Nachrede nach § 186 StGB, was aber im Extremfall auch noch eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

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