Werbestopper.de gibt deine Daten weiter.

Autor: Tom Wannenmacher


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“Dein Briefkasten ist voll mit unerwünschter Werbung, die du ungelesen wegwirfst? Mit Werbestopper entscheidest du, welche Werbung du willst – und welche nicht.”

Mit diesen Worten wird der Internetuser auf der Webseite “Werbestopper” willkommen geheißen

Aufmerksam haben uns Internetuser gemacht, die über dies genannte Webseite gestolpert sind:

Die Idee hört sich ja nicht schlecht an: ich erhalte nur Werbung von Firmen, die ich mir selbst aussuche und reduziere damit die Papierflut in meinem Briefkasten respektive die unnötige Produktion von Prospektmaterial.
Trotzdem weiß ich nicht, was ich davon halten soll…. Fake, Datensammler oder doch eine ernst gemeinte, wirkungsvolle Aktion?

Wir haben recherchiert und auch mit der Verbraucherzentrale NRW Rücksprache gehalten. Diese wiederum haben uns an die Wettbewerbszentrale verwiesen, die folgende Pressemitteilungen am 10.11.2016 veröffentlichte:

Wettbewerbszentrale führt Abmahnverfahren gegen „Werbestopper.de“

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Screenshot der Webseite / Werbestopper

Aufgrund mehrerer Anfragen aus der Öffentlichkeit bestätigt die Wettbewerbszentrale, ein Abmahnverfahren gegen die Betreibergesellschaft des Dienstes „Werbestopper“, die Gesellschaft zur Durchsetzung von Verbraucher-Interessen GmbH (GDVI), zu führen.

Die Abmahnung bezieht sich auf irreführende Werbeaussagen und Verstöße gegen geltendes Datenschutzrecht.

Auf dem Portal „werbestopper.de“ wird gegenüber Verbrauchern für „einen umfassenden Schutz vor jeder Art von ungewollter Briefkasten-Werbung“ geworben – darunter mit dem Versprechen, dass der Schutz vor ungewollter Werbung „mit Sicherheit effektiv“ sei.

Nutzer können sich auf der Webseite registrieren und bestimmte postalische Werbung abbestellen. GDVI versendet daraufhin an die entsprechenden werbetreibenden Unternehmen automatisch vorformulierte Widersprüche, die als Werbeverbote bezeichnet werden. Entsprechende Vollmachten der Verbraucher sind den Schreiben nicht beigefügt.

Die Wettbewerbszentrale hält u.a. die o.g. Werbeaussagen für irreführend:

Nach ihrer Auffassung werden Verbraucher über die Vorteile des Onlinedienstes getäuscht, weil mit den Werbeaussagen suggeriert werde, dass Verbraucher einen umfassenden, also ausnahmslosen und damit abschließenden, effektiven Schutz vor Briefkastenwerbung erhalten könnten.

Tatsächlich kann aus Sicht der Wettbewerbszentrale die insoweit versprochene Leistung durch die GDVI nicht erbracht werden.

Schon die versandten Werbewidersprüche sind aus Sicht der Wettbewerbszentrale rechtlich nicht wirksam. Zudem besteht nach Meinung der Wettbewerbszentrale für ein werbetreibendes Unternehmen keine Verpflichtung, beispielsweise einen Widerspruch gegen den Erhalt von Werbebeilagen in abonnierten Tageszeitungen zu beachten. Ein solcher Widerspruch dürfte für Unternehmen auch praktisch nicht umsetzbar sein.

Außerdem hat die Wettbewerbszentrale einige Verstöße gegen Datenschutzrecht beanstandet.

Daten werden an Schweizer Firma weitergegeben

Nach der von GDVI verwendeten Datenschutzerklärung (Stand: 30.08.2016) ist beispielsweise eine Weitergabe von personenbezogenen Daten der Nutzer an ein Unternehmen in der Schweiz vorgesehen.

Es wird aber nicht darüber informiert, welchem konkreten Zweck die Datenweitergabe dienen soll. Darin sieht die Wettbewerbszentrale einen Verstoß gegen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.

Zudem hat die Selbstkontrollinstitution moniert, dass die Einwilligungserklärungen in die Datenweitergabe nicht wirksam ausgestaltet sind, etwa weil diese nicht besonders hervorgehoben sind oder einfach der Umfang nachträglich erweitert wird, anstatt eine neue Einwilligungserklärung des Verbrauchers einzuholen.

„Nach unserer Auffassung werden mit der derzeitigen Vorgehensweise der GDVI Verbraucher nicht nur über die Vorteile des Onlinedienstes getäuscht, sondern darüber hinaus an anderer Stelle auch im Unklaren darüber gelassen, wie mit ihren Daten verfahren wird.“, meint Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale.

Quelle

Werbestopper meldet sich selbst zu Wort!

Werbestopper selbst hat auf Facebook am 11.11.2016 einen Statusbeitrag veröffentlicht, in dem steht:

Unfassbar! Die Wettbewerbszentrale wirft Werbestopper Verbrauchertäuschung vor. Das perfide Argument einiger Zeitungsverlage und Werbezeitschriften: wenn sich die Unternehmen nicht an die Werbeverbote hielten und Werbung weiter verschickten, funktioniere der Werbestopper ja nicht.
Wir rufen die Werbetreibenden auf: haltet euch an den Willen der Verbraucher! Liefert nur noch die Werbung, die wirklich gewünscht ist und schont die Resourcen. Es gibt heute intelligentere Wege, Werbung zu machen, als Woche für Woche ziellos jeden Briefkasten in Deutschland zu befüllen. (Quelle)

Wir behalten dieses Thema im Auge und werden ggf. diesen Bericht ergänzen.

Weitere Informationen zu diesem Thema:


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