WhatsApp: Bildrechte für versandte Fotos und Videos

Autor: Claudia Spiess

WhatsApp: Bildrechte für versandte Fotos und Videos
WhatsApp: Bildrechte für versandte Fotos und Videos

Hat WhatsApp die Möglichkeit, die Bildrechte für meine Fotos und Videos zu erlangen?

Immer wieder erhalten wir Anfragen, wem denn die Bildrechte zu den Fotos und auch Videos gehören, die wir über WhatsApp versenden.

Bereits vor fünf Jahren wurde hier eine Unsicherheit aufgrund eines gefälschten Bildes, das augenscheinlich von N24 stammte, verbreitet. Hier wurde behauptet, WhatsApp erhalte sämtliche Rechte an unseren Fotos.

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Das stimmt so nicht!

In den Nutzungsbedingungen von WhatsApp findet man diese Information:

Deine Lizenz gegenüber WhatsApp.
Damit wir unsere Dienste betreiben und bereitstellen können, gewährst du WhatsApp eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Verbreitung, Erstellung abgeleiteter Werke, Darstellung und Aufführung der Informationen (einschließlich der Inhalte), die du auf bzw. über unsere/n Dienste/n hochlädst, übermittelst, speicherst, sendest oder empfängst. Die von dir im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte beschränken sich auf den Zweck, unsere Dienste zu betreiben und bereitzustellen (beispielsweise uns zu gestatten, dein Profilbild und deine Statusmeldung anzuzeigen, deine Nachrichten zu übermitteln, deine nicht zugestellten Nachrichten für bis zu 30 Tage auf unseren Servern zu speichern, während wir versuchen sie zuzustellen, und auf sonstige Weise wie in unserer Datenschutzrichtlinie dargelegt).

Das klingt auf den ersten Blick nach einer ganzen Menge Rechte, die man WhatsApp da überlässt. Jedoch benötigt WhatsApp diese „Freigabe“ durch die Nutzer, um deren gesendete Daten, Texte, Bilder etc. überhaupt erst übermitteln zu dürfen.
Keine Sorge – auch hier greift die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Niemand außer den am jeweiligen Chat beteiligten Personen sieht die Inhalte.

Auch enthalten ist das Recht von WhatsApp, die öffentlichen Daten anzuzeigen.
Und genau das ist der Punkt. Es geht hier also vor allem um die Daten, die man öffentlich anzeigen lässt: Das Profilbild, wenn man angegeben hat, dass dies für jeden zu sehen sein soll. Ebenso verhält sich das mit dem Status, den jeder User selbst setzen kann.

Diese Lizenzen erlöschen dann, sobald man sein Profilbild und/oder den Status löscht. Und nochmals: In einem Chat gesendete Inhalte sind hiervon nicht betroffen.

Fazit

Das Nutzungsrecht von versandten Bildern, Videos und auch Texten verbleiben beim Nutzer und können somit nicht von WhatsApp anderweitig verwendet und verbreitet werden.

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Artikelbild: Shutterstock / Von rafapress

 

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