Münchner Gericht verbietet beliebte Apps!

WhatsApp, Instagram, Facebook und Facebook Messenger verletzen aktuell Blackberry-Patente, so urteilt das Münchner Landgericht. Vorab als direkte Info, da viele Medien zu diesem Thema wieder sehr verunsichernde Titel verwendet haben: Eine Abschaltung der angebotenen Apps sei unwahrscheinlich, wie ein Facebook-Sprecher informiert. „Wir planen, unsere Produkte entsprechend anzupassen, um sie weiterhin in Deutschland anbieten zu können.“

Teile der Software würden gegen Patente verstoßen, die allerdings Blackberry hält, berichtet die „Süddeutsche Zeitung„. Für das Unternehmen Facebook hat das gravierende Folgen, so dürfen die betreffenden Apps in ihrer derzeitigen Form nicht mehr angeboten werden.

[mk_ad]

Ein Sprecher von Facebook reagiert: „Durch die Urteile ist faktisch unter anderem das Anbieten und Inverkehrbringen der vorgenannten Anwendungen in der BRD zur Benutzung in der BRD verboten.“

Facebook zum Handeln gezwungen

Eine Sprecherin von Facebook, das laut dem Münchner Urteil vier Blackberry Patente verboten seien. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, allerdings „vorläufig vollstreckbar“. Ein Sprecher von Facebook wiederum teilte der „SZ“ mit, dass Facebook wahrscheinlich gegen das Urteil berufen würde.  So könnte der Konzern zu sofortigem Handeln gezwungen sein.

[mk_ad]

Im Fall, dass Blackberry einen Geldbetrag bei der Münchner Justizkasse oder bei Facebook eine Bürgschaft hinterlegt, ist Facebook in Zugzwang. Das gerichtliche Verbot müsste in diesem Fall sofort umgesetzt werden. Der seitens Blackberry hinterlegte Betrag gelte nämlich als Sicherheit dafür, dass das Oberlandesgericht einer Berufung Facebooks nachgibt. Blackberry ist dann verpflichtet, den Schaden, der Facebook bereits entstanden sein könnte, auszugleichen.

Abschaltung von Facebook, WhatsApp und Instagram zu befürchten?

Eine Abschaltung der angebotenen Apps sei unwahrscheinlich, wie ein Facebook-Sprecher informiert. „Wir planen, unsere Produkte entsprechend anzupassen, um sie weiterhin in Deutschland anbieten zu können.“

Ob und in welcher Weise die Anwendungen des Facebook-Konzerns geändert werden, sei noch unbekannt.

Passend zum Thema: Facebook muss gesperrtes Profil wieder öffnen

Quelle: merkur.de
Artikelbild: Shutterstock / AlexandraPopova


Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:

📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.

Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!

* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)