Als wäre diese mittlerweile altbekannte Betrugsmasche nicht schon dreist genug, setzten hier die Betrüger noch eins drauf. Es wird ohnehin schon mit den Gefühlen der Opfer gespielt, da meist Notfallsituationen von ihnen Nahestehenden vorgegeben werden, um an Geld zu kommen. In Sorge um die Verwandten oder aus Hilfsbereitschaft der Opfer sind Betrüger mit dieser Masche immer wieder erfolgreich. Nun wurde allerdings ein Fall bekannt, in dem sogar Gewalt angedroht wurde.

Es begann wie in den meisten Fällen

Am 17. Mai erhielt eine 62-jährige Frau aus Waren (Müritz) eine WhatsApp-Nachricht, in welcher ein Unbekannter sich als Sohn der Frau ausgab.

Zunächst verlief der Betrug nach der bereits bekannten Masche. Das alte Handy sei kaputt und dies sei nun die neue Nummer, die auch gleich eingespeichert werden könne. Im Verlauf des Chats wurden dann finanzielle Probleme vorgetragen. Der angebliche Sohn könne dringende Überweisungen aufgrund des neuen Handys nicht vornehmen.
Die Deutsche nahm für ihren angeblichen Sohn zwei Überweisungen in Höhe von 4.700 EUR vor.

Doch dies reichte offensichtlich noch nicht. Es wurden weitere Geldforderungen gestellt.
Die 62-Jährige wurde jedoch misstrauisch, da im Chat zunehmend Rechtschreibfehler auftraten und zur Sie-Anrede gewechselt wurde. Immer wieder forderte sie ihren „Sohn“ auf, sie anzurufen und fragte mehrfach, mit wem sie tatsächlich schreiben würde.

Hier änderten die Betrüger ihre Masche. Es ist das erste Mal, dass so ein Fall bekannt geworden ist.

Gewaltandrohung

Die Forderungen nahmen eine bisher unbekannte Wendung. Die Kriminellen gaben vor, dass der Sohn der 62-Jährigen sich in deren Gewalt befinden würde. Wenn sie ihn wiedersehen wolle, sollte sie weiteres Geld überweisen. Sie würden ihn schlagen, wenn sie nicht sofort die geforderten Überweisungen vornehmen und ein Beweisfoto davon schicken würde.

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Die 62-Jährige ging daraufhin zur Polizei und erstatte Anzeige. Durch die sofortige Information der Bank konnte das bereits überwiesene Geld zurückgeholt werden.

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Quelle: Presseportal

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2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)